„Noch immer ist unklar, ob und in welcher Form in Zukunft Texte in Forschung und Lehre einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden können. Diese Zukunft rückt näher und näher und wird uns schneller erreicht haben, als uns lieb ist!“ Erklärt Katrin Kogel, die Studentische Senatorin der Leibniz Universität zur aktuellen Debatte um das Urheberrecht.
Immer noch schwebt die Sperrung von online Literatur, welche nicht frei von Rechten Dritter ist, wie ein Damoklesschwert über Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiter*innen der Universitäten und ihrer Bibliotheken, denn nach aktuellem Stand werden solche Dokumente zum Jahresende nicht mehr frei in den online Plattformen verfügbar bleiben, auch wenn die Hochschulrektoren Konferenz (HRK) zwischenzeitlich anderes verlauten ließ.
„Ein freier Zugang zu Literatur vor allem in Forschung und Lehre ist absolut unabdingbar, um allen eine möglichst schnelle und unkomplizierte Nutzung zu relevanter Literatur zu ermöglichen. Andernfalls werden die Qualität und Freiheit von Forschung und Lehre massiv eingeschränkt und deutlich exklusiver gestaltet.“ erklärt Bodo Steffen, Pressereferent des AStA dazu.
Lange blieb es trotz bestehender Übergangslösungen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ruhig. Stillschweigend wurde auf eine Einigung gehofft. Das Auslaufen des Vertrages rückt immer näher und erst Ende November wurde wirklich öffentlich, dass der neue Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Hochschulen für letztere nicht tragbar ist.
Nachdem die Hochschulen sich einer zuvor bereits getesteten Einzelabrechnung entgegenstellten, die schlicht nicht umsetzbar ist, wurde letzte Woche bekannt, dass sich eine Arbeitsgruppe aus sechs Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz und der VG Wort bilde, die noch bis Jahresende eine Lösung zur Fortführung der Nutzung von digitaler Literatur finden solle.
Das ist noch lange kein Grund aufzuatmen! Noch hat sich an der Situation nichts geändert: „Die Entwarnung einiger Universitäten scheint in keiner Weise angebracht. Was in der Pressemitteilung der HRK als ‚gemeinsame Lösung‘ bezeichnet wird, ist lediglich eine Absichtserklärkung, die aufgrund der drängenden Zeit reichlich utopisch erscheint.“ , so Kogel.
Der Pressereferent des AStA meint: „Es ist zudem bisher nicht ersichtlich, wie die Betroffenen etwaiger neuer Regelungen, also bspw. Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, in das Verfahren einbezogen werden sollen, wenn sich das halbe Dutzend Vertretende der großen Vertragspartner nun doch noch schnell eine Lösung ausdenken will.“
Kogel ergänzt: „Es könnte durchaus sein, dass die angestrebte „praktikable Lösung“ zum September 2017 lediglich das Problem aufschiebt oder an einer technischen Umsetzung der für die Leidtragenden inakzeptablen Einzelabrechnung gearbeitet wird, anstatt eine grundlegende Reform des Urheberrechts anzugehen, welche Textproduzierende vernünftig vergütet und gleichzeitig die digitale Textnutzung im Wissenschaftsbetrieb und der Lehre nachhaltig ermöglicht.“ Eine erneute Übergangslösung und damit eine Aufschiebung des Problems könnte nächstes Jahr in der gleichen ergebnislosen Situation resultieren.
Die Studierendenschaft der Uni Hannover fordert deshalb politische Vertreter*innen in Landtagen und dem Bundestag wie auch die Vertreter*innen der Arbeitsgruppe von HRK, KMK und VG Wort auf, kurzfristig eine praktikable Lösung zur Bereitstellung von Literatur für Studium, Lehre und Forschung unter Berücksichtigung der Interessen von Textproduzierenden, Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der Universitäten und ihrer Bibliotheken zu erzielen und längerfristig für eine umfassende Reform des Urheberrechtsgesetzes einzutreten. Letztendlich ist die Rechtslage die Ursache des Problems und es ist die Aufgabe der Politik diese im Austausch mit den Betroffenen zu verändern und anzupassen.
Damit schließt sich die Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover den Forderungen anderer Studierendenvertretungen und -vernetzungen, wie dem freien zusammenschluss von student*innenschaften an, die sich gestern in einem offenen Brief an die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Frau Senatorin Dr. Claudia Bogedan, die Ministerin für Bildung und Forschung, Frau Prof. Dr. Johanna Wanka, den Minister für Justiz und Verbraucherschutz, Herrn Heiko Maas, und die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags gewandt haben.