Studentische Beteiligung in der Systemakkreditierung – nur theoretisch möglich?

In der gestrigen Sitzung des Senates wurden nicht nur die Ordnung der School of Education sondern auch eine Verfahrensbeschreibung und die Vergütung der sudentischen Vertreter*innen im LQL-Reviewteam diskutiert.

Unserer Meinung nach, muss der Aufwand der studentischen Mitglieder im LQL-Reviewteam vergütet werden. Dies war für uns von Anfang an eine zentrale Bedingung, da wir sonst die Beteiligung der Studierenden als nicht gewährleistet betrachten.

Student*innen sind häufig gezwungen neben dem Studium einer Lohnarbeit nachzugehen und haben daher oft sehr wenige Freiräume sich hochschulpolitisch zu engagieren. Das suchen von Vertreter*innen für immer mehr Gremien gestaltet sich zunehmend schwieriger, da es sich viele nicht erlauben können, ihr Studium für ein solches Engagement zu verzögern. Die Aufgaben dieses Reviewteams wurden in der bisherigen Programmakkreditierung vergütet und somit war die Stimme der Studierenden im Verfahren gesichert. Die Akkreditierung der Studiengänge ist eine durch das NHG vorgeschriebene Aufgabe der Universität, bei der diese darauf angewiesen ist eine fundierte Meinung der Studierenden einzuholen.

Trotz der großen Vorteile, die die Universität aus der Systemakkreditierung für sich gewinnen kann, zeigte sich vor allem das Präsidium nicht bereit studentische Beteiligung zu sichern. Die theoretische Möglichkeit und eine Verpflichtung der Mitglieder der Universität sich einzubringen, waren Argumente gegen eine solche Entlohnung. Vorrangig wurde jedoch rechtlich argumentiert, wobei das Präsidium uns wiederholt eine Forderung nach widerrechtlichem Handeln unterstellte, als wir eine Prüfung der gesetzlichen Möglichkeiten forderten.

Unserer Meinung nach muss es jedoch möglich sein, die rechtlichen Bedingungen ausführlich zu prüfen und eventuell auch zunächst unabhängig von einer Umsetzbarkeit einen solchen politischen Willen zu erklären und gegebenenfalls mit diesem Anliegen auch an die Landesregierung heranzutreten. Dazu zeigte sich das Präsidium in keiner Weise bereit. Auf unsere Argumente und Vorschläge wurde nur nach mehrfacher Wiederholung eingegangen.

Durch dieses juristische Totschlagargument zeigten sich auch einige Senatsmitglieder verunsichert und wollten das Thema deshalb vertagen. Diese Frage musste jedoch vor einer Abstimmung über die Systemakkreditierung geklärt werden, da diese Entscheidung aus Sicht der Studierenden von der Möglichkeit einer Entlohnung und damit von der Sicherheit einer qualifizierten Vertretung im höchsten Gremium des Akkreditierungsverfahrens abhängig ist. So stimmten in der folgenden Abstimmung unseres Zusatzantrages vier der Senatsmitglieder grundsätzlich gegen eine Entschädigung der studentischen Mitglieder im LQL-Reviewteam und nur drei dafür, während sich der Großteil der Senator*innen enthielt.

Für uns bedeutet dieses Ergebnis, dass wir der kommenden Systemakkreditierung in keinem Fall zustimmen können. Mit dem bisherigen Verfahren der Programmakkreditierung gibt es eine Alternative, die die studentische Beteiligung sicherstellt.

Hier Dokumentieren wir unseren Antrag:

Zusatzantrag zu Tagesordnungspunkt 5.3 „Verfahrensbeschreibung zur Systemakkreditierung“:

Der Senat möge beschließen:

Um die Beteiligung der Studierenden an der Systemakkreditierung sicherzustellen, soll diesen eine angemessene Entschädigung für die Mitarbeit im LQL-Reviewteam zukommen. Das Präsidium und das ZQS wird gebeten bis zur nächsten Sitzung Möglichkeiten für die Umsetzung zu ermitteln.

Begründung:

Bei der Akkreditierung von Studiengängen handelt es sich um eine Tätigkeit, für die bisher externe Gutachterinnen und Gutachter bezahlt werden. Eine solche Entlohnung für die selbe Tätigkeit, ist im bisherigen Konzept für die Systemakkreditierung an der Leibniz Universität Hannover nicht vorgesehen.

Durch die Systemakkreditierung wird eine aufwändige Tätigkeit zukünftig durch ein ehrenamtliches Gremium der LUH erledigt werden. Das bedeutet einen Mehraufwand für die Statusgruppen. Insbesondere die Studierenden haben oft Schwierigkeit neben dem Studium für die Selbstverwaltung tätig zu werden. Dabei spielt vor allem die Abwägung Erwerbsarbeit zu Ehrenamt, eine große Rolle. Im Gegenteil zu den anderen Statusgruppen handelt es sich bei der Selbstverwaltungstätigkeit nicht um eine Verpflichtung, die mit dem Beschäftigungsverhältnis an der LUH einhergeht. Zudem ist nicht schon durch die Mitgliedschaft an der LUH ein Auskommen gesichert.

Da es sich bei der Akkreditierung um ein bisher bezahltes Verfahren handelt, und ihr herausragende Wichtigkeit in der Gestaltung der Lehre zukommt, ist es angebracht, in diesem besonderen Fall eine Aufwandsentschädigung für die Studierendengruppe zu zahlen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert