Kritik an der NHG-Novelle

Im folgenden dokumentieren wir unsere Stellungnahme zur NHG-Novelle:

Wir begrüßen das Ziel der Landesregierung „die demokratische Mitbestimmung der Statusgruppen an Hochschulen [zu] stärken“.

Dies wird jedoch mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nur in sehr geringem Umfang umgesetzt.

Den Senat als demokratisch legitimiertes Gremium sehen wir immer wieder einer gewissen Allmacht des Präsidiums gegenüber.
Hier wäre es dringend notwendig Entscheidungsbefugnisse von Präsidium und Hochschulräten an gewählte Gremien wie den Senat oder die Fakultätsräte abzugeben, die mit dem vorliegenden Entwurf weiterhin nur beratende Funktion hätten.
Dabei ist es fraglich, welche Beschlusskompetenzen Hochschul- und Stiftungsräten generell zukommen sollten, da diese intransparent benannt werden und verfahren.
Hierbei begrüßen wir die nun vorgesehene beratende Teilnahme an den Hochschulratssitzung von Mitgliedern der Studierendenschaft und der Verwaltung.

Auch die Änderungen zu einer Vertretung der Promovierenden nehmen wir als Stärkung der Mitbestimmung der Statusgruppen wahr. Dabei sollte die Vertretung im Senat jedoch gesetzlich verankert werden und keine Möglichkeit bleiben.

Ebenso scheint es sehr richtig, dass die Studierenden in die Wahl eines Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin für Studium, Lehre oder studentische Belange einbezogen werden müssen.

In der Gesetzesnovelle wird eine Studierendeninitiative vorgesehen. Diese begrüßen wir, doch diese sollte analog für alle Statusgruppen gelten. Zudem können wir darin keinen großen Gewinn an demokratischer Mitbestimmung sehen, da Einbringung eines Themas in die entsprechenden Gremien bereits möglich ist oder durch entsprechende Vertreter*innen gesichert wird. Jedoch ergibt sich daraus kein weiterer Einfluss auf den Verlauf der Sache. Auch sollten Sitzungen von Senat und Fakultätsrat ohnehin immer öffentlich sein, sofern sie dies nicht bereits sind. Wesentlich wichtiger wäre es daher die Position der Studierenden in den Gremien zu stärken.

Um die demokratische Mitbestimmung aller Statusgruppen zu gewährleisten, kann es nicht sein, dass eine einzelne Gruppe die anderen überstimmen kann. Deshalb scheint dies nur bei paritätischer Besetzung der Gremien möglich, ohne auf das Wohlwollen der Professor*innenschaft angewiesen zu sein.

Auch die vom Senat eingesetzten Kommissionen brauchen klare Befugnisse und der Informationsfluss muss sichergestellt werden. Hier hat sich in der Vergangenheit häufig eine starke Abhängigkeit vom Präsidium gezeigt, die eine Mitbestimmung der Statusgruppen teilweise unterbinden konnte.

Fehlende Informationen erschweren auch an der LUH häufig die Arbeit des Senates und anderer demokratisch gewählter Gremien. Daher sollte das NHG eine sinnvolle und verständliche Dokumentation von Sitzungen vorsehen. Es muss dem Senat möglich sein beispielsweise Präsidiumsprotokollen Information zu entnehmen, ohne erst eine Anfrage an das Präsidium zu stellen.

Desweiteren sollte im NHG unbedingt eine umfassende Transparenz- und Zivilklausel enthalten sein. Drittmittel und private Finanzierung muss offengelegt werden, da sonst die Freiheit der Wissenschaft gefährdet sein könnte. Wissenschaft und Forschung sollen der Gesellschaft dienen, deshalb muss Rüstungsforschung gesetzlich unterbunden werden.

Um Gleichstellung an der Hochschule zu erreichen, muss dieses Thema zentral werden. Der Gleichstellungsplan soll gleichrangig mit dem Entwicklungsplan werden und die Gleichstellungsbeauftragte sollte einen festen Sitz im Hochschulrat erhalten. Zur Realisierung der Gleichstellung gehören unserer Meinung nach auch formale Dinge, so sollte den Studentenwerken die Möglichkeit gegeben werden sich in eine geschlechtsneutrale Form wie Studierendenwerk oder StudentInnenwerk umzubenennen.

Um die demokratische Mitbestimmung der Statusgruppen zu stärken, reicht es nicht aus die nötigen Strukturen zu schaffen. Da gerade viele Studierende neben dem Studium arbeiten müssen, bleibt ihnen wenig Zeit für hochschulpolitisches Engagement. Deshalb müssen alle Bildungsgebühren und damit auch die Verwaltungsgebühren abgeschafft werden und über weitere Förderungen der engagierten Student*innen nachgedacht werden.

Die Novellierung des NHG muss daher weit über den bisherigen Vorschlag hinausgehen, um eine wirkliche demokratische Teilhabe an Entscheidungsfindungsprozessen zu ermöglichen und die Teilhabe aller Statusgruppen zu stärken.

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