Keine Änderung des Auszählverfahrens bei den akademischen Gremienwahlen

Auf Wunsch des Studentischen Rates haben die studentischen Senator*innen den Antrag zum Wechsel des Auszählverfahrens von d’Hondt zum Verfahren nach Sainte-Laguë in den Senat eingebracht. Da diese Änderung alle Statusgruppen betreffen würden, bat der Senat darum dies in der folgenden Senatssitzung als Themenarbeit zu behandeln. Nach der langen Sommerpause standen nun bei der letzten Sitzung im Oktober sowohl die Themenarbeit als auch der zugehörige Antrag zur Änderung der Wahlordnung auf der Tagesordnung des Senates.
„Ich meine, daß es völlig unwichtig ist, wer und wie man in der Partei abstimmen wird; überaus wichtig ist nur das eine, nämlich wer und wie man die Stimmen zählt.“ Mit diesem Zitat Stalins begann Prof. Dr. Christoph Hönnige, Leiter des Instituts für politische Wissenschaft die Unterschiede der beiden Divisorverfahren und mögliche Konsequenzen einführend zu erläutern. Beide Verfahren werden an niedersächsischen Universitäten angewandt.
Sowohl das bestehende als auch das vorgeschlagene sind demokratische Verfahren, die jedoch verschiedene Vor- und Nachteile aufweisen und Auswirkungen auf die aus einer Wahl resultierende Sitzverteilung eines Gremiums haben können. Besonders ist dabei im Falle des Senats der Leibniz Universität Hannover die geringe Anzahl der zu wählenden Vertreter*innen, weshalb die Auswirkungen nur schwer mit denen in großen Parlamenten vergleichbar seien und auch nicht intendierte Effekte zur Folge haben können. 
Schnell stellte sich heraus, dass den anderen Statusgruppen mit zwei Vertreter*innen pragmatische Aspekte erheblich wichtiger waren als die Vielfalt der vertretenden Gruppen. Scheint das vom studentischen Rat vorgeschlagene Verfahren zwar fairer, wurden Effizienz und einfache Mehrheitsbildung zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und Schlagkraft besonders der kleinen Fraktionen als wichtiger erachtet.
Trotz der Einbringung und Unterstützung durch zusätzliche Studierende, fand der Antrag keine Unterstützung unter den übrigen Statusgruppenvertreter*innen.Um dem Willen des Studentischen Rates nachzukommen, wurde der Antrag dennoch nicht zurückgezogen und zur Abstimmung gestellt. Er wurde mehrheitlich abgelehnt und somit bleibt das bisherige Wahlverfahren bestehen.
Die Studierendenschaft muss nun also andere Möglichkeiten finden, die Position der Studierenden in den akademischen Gremien besser abzubilden und zu stärken. So könnte eine Vergrößerung des Senates und damit auch die Möglichkeit mehr Vertreter*innen zu wählen ein Ziel darstellen, um die Situation in der akademischen Hochschulpolitik aus studentischer Sicht zu verbessern. 

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