Archiv der Kategorie: Systemakkreditierung

Studentische Stellungnahme zur Selbstdokumentation

Wir dokumentieren hier unsere Stellungnahme zu Selbstdokumentation der Leibniz Universität Hannover zur Systemakkreditierung. Dieser Selbstdokumentation stellt die Qualsitätssicherung ander LUH dar und beschreibt den Prozess der eigenständigen Akkreditierung.

Unsere Stellungnahme greift die Kritik und den Prozess auf.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit senden wir, die studentischen Senator*innen an der Leibniz Universität Hannover, Ihnen die Stellungnahme der Studierenden zur Selbstdokumentation. Es handelt sich dabei um das Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses der Studierendenschaft. Beteiligt waren der Studientische Rat, der Allgemeine Studierendenausschuss, ein großer Teil der Fachschaften und zahlreiche in der Hochschulpolitik aktive Studierende.

Wir wollen auf der einen Seite unsere Kritik an der Systemakkreditierung in ihrer jetzt vorgeschlagenen Form anbringen, sowie den Prozess unserer Kritik darstellen. Diese wurde auch weitgehend auf unserem Blog (senat.asta-hannover.de) dokumentiert und wird durch die Dateien im Anhang ergänzt.

 

  1. Kritik an Selbstdokumentation

Wir haben uns an dem Prozess zur Einführung der Systemakkreditierung an der Leibniz Universität Hannover ab dem Punkt eingebracht, an dem er uns mitgeteilt wurde. Wir haben von Anfang an klar gemacht, was uns die wichtigsten Punkte sind:

  1. Eine deutliche Beteiligung der Studierenden in allen Phasen der Qualitätssicherung, da von den Auswirkungen vor allem die Studierendengruppe betroffen ist.
  2. Ein Gremium, das unabhängig vom Präsidium und der Evaluationeinheit die Studierbarket und Qualität des Studiengangs bewertet und in dem die Studierenden eine gewichtige Stimme haben.
  3. Die Absicherung, dass sich Studierende nicht auf Grund von Zeitmangel unzureichend einbringen können.

Hergeleitet aus diesen Ansätzen begrüßen wir die Stellung des LQL-Reviewteams innerhalb der Systemakkredetierung. Auch freuen wir uns darüber, dass Studierende mit zwei von sechs stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Gremium vertreten sind.

 

1.1 QM-Zirkel

Eine weitere gute Idee sind die QM-Zirkel auf Fakultätsebene. Dass hier jährlich der Stand der Qulität der Studiengänge durch ein Gremium bewertet wird, in dem mehrheitlich Studierende sitzen, ist erfreulich. Damit wird eine qualitative Bewertung der ermittelten Daten von denjenigen vorgenommen, die Semester für Semester unter diesen Studiengängen zu leben oder leiden haben.

Leider ist es eine gute Idee die unzureichend umgesetzt wurde. Anstatt die QM-Zirkel den jährlichen Bericht beschließen zu lassen, der in die sechsjährlichen Evaluation durch das LQL-Reviewteam einfließen soll, wird ein Bericht durch die/den Studiendekan/in erstellt, der lediglich die Diskussion im QM-Zirkel berücksichtigt (S. 44). Es ist keine fernliegende Annahme, dass unliebsame Ergebnisse aus dem QM-Zirkeln im Bericht nicht mehr aufgeführt werden, um eine spätere Akkreditierung nicht zu gefährden.

Damit wird die Idee der QM-Zirkel adabsurdum geführt, denn das LQL-Reviewteam weiß nie, ob hier die Meinung der bewertenden Studierenden aus dem QM-Zirkel aufgeschrieben wurde oder die geschönte Version der/des Studiendekan*in.

 

1.2 Besetzung des LQL-Reviewteams

Ein weiterer Kritikpunkt unsererseits ist das Zustandekomme des jeweiligen LQL-Reviewteams aus dem Pool der LQL-Beauftragten. Das Team wird in Abstimmung zwischen VPL und Evaluationseinheit zusammengesetzt (S. 43). Und wird dem Senat lediglich zur Kenntnisnahme gegeben. Das ist zwar praktisch und schnell, birgt aber die Gefahr, dass unliebsame LQL-Beauftragte nicht benannt werden. Wir würden uns wünschen, dass Wahlweise die LQL-Beauftragten selbst oder der Senat das Reviewteam bestimmt.

 

1.3 Problematik der unbezahlten Mehrarbeit

Besonders beschäftigt hat uns aber die Frage, ob eine Beteiligung der Studierenden im eigentlichen LQL-Review, das alle sechs Jahre stattfindet, tatsächlich sicher gestellt ist. Dies ist die Aufgabe, die bei der vorherigen Programmakkreditierung durch das externe Gutachter*innengremium übernommen wurde. Wie auch aus der Selbstdokumentation zu entnehmen, sind die Aufgaben ähnliche und der Arbeitsaufwand wird es auch sein.

Diese Aufgabe soll nun unbezahlt von den Statusgruppen übernommen werden und hat uns daher vor die Frage gestellt, ob wir als Studierendenschaft dazu bereit sind dies zu übernehmen und ob es uns überhaupt möglich ist. Schon heute schaffen wir es selten alle Kommissionen des Senats und all die anderen Gremien, AGs, StuKos usw. zu besetzen. Nur handelt es sich bei der Akkreditierung von Studiengängen um einen wesentlichen Kernbereich der Qualitätssicherung, der nicht einfach nebenbei erledigt werden kann. Uns war foglich wichtig, dass die Studierenden im LQL-Reviewteam entsprechend entschädigt werden, so dass sie den Aufwand dort nicht gegen das Studium oder eine Erwerbsarbeit abwägen müssen. Denn hierunter würde auch die Qualität der Begutachtung leiden.

Wir sehen hier ein generelles Problem, wenn vormalig bezahlte Tätigkeiten oder andere zusätzliche Aufgaben in Gremien ausgelagert werden, ohne einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen. Auf der einen Seite ist die Mitarbeit immer möglich, auf der anderen Seite gibt es aber auch keine Verpflichtung für die Universität die Möglichkeit der Mitarbeit sicherzustellen. Und so hängt es davon ab, ob die Studierenden bereit sind für diese Zeit auf ihr Studium zu verzichten oder ihre Eltern diesen „Spaß“ bezahlen. Die Regelungen im BAföG und zu Langzeitstudiengebühren sind hier unzureichend, da für eine Mitarbeit im LQL-Reviewteam nur Studierende in Betracht kommen, die schon eine gewisse Zeit in der universitären Selbstverwaltung tätig waren und daher die möglichen Verlängerungen schon aufgebraucht sind.

Wir haben daher von Beginn an eine Entlohnung der Tätigkeit im LQL-Reviewteam gefordert und klar gestellt, dass wir ohne diese die Beteilgung der Studierenden in Gefahr sehen.

 

1.4 Rolle des Präsidiums

Zuletzt ist noch die dominante Rolle des Präsidiums im Verfahren zu nennen. Die Systemakkreditierung birgt viel stärker als die Programmakkreditierung die Gefahr aufgrund anderer Abhängigkeiten und Beziehungen innerhalb der Universität zu sachfernen Ergebnissen zu kommen. Inwiefern sich das aufheben lässt, ohne die Rolle des Präsidiums für die Universität grundsätzlich zu überdenken, wissen wir nicht. Es hat aber im Prozess keine wesentliche Rolle gespielt, den Einfluss des Präsidiums zurückzudrängen.

 

  1. Prozessbeschreibung unserer Kritik an der unbezahlten Mehrarbeit

Anders als die Prozessbeschreibung der Selbstdokumentation nahelegt, war der Prozess nicht so unwidersprochen. Unsere Kritik ist keine Randnotiz und es handelt sich bei dieser Einschätzung der Lage auch nicht um die alleinstehende Meinung von uns studentischen Senator*innen. Die Einschätzung, dass eine Systemakkreditierung nur bei entsprechender Entlohnung der studentischen Mitglieder des LQL-Reviewteams zu machen ist, teilt die gesamte Studierendenschaft. In dem fast einjährigen Prozess haben sowohl der Studentische Rat (einstimmig), als auch der AStA, sowie die meisten Fachschaftsräte ihre Ablehnung der Systemakkreditierung in dieser Form zum Ausdruck gebracht. Auch in den öffentlichen Diskussionen, die wir zu diesem Thema gemacht haben, kam die Ablehnung zum Vorschein. Schlussendlich zeigt sich diese Ablehnung durch die Nichtnominierung von studentischen Mitgliedern durch die Fachschaftsräte.

Die Position ist klar: Wir werden keine Qualitätssicherung der Studiengänge mittragen, die auf unsere Kosten eingeführt wird.

Wie dem Anhang zu entnehmen ist, haben wir das an vielen Stellen deutlich gemacht. Wir haben schriftliche Voten zu unserer Position im Senat zu Protokoll gegeben, Gespräche mit dem Präsidium geführt, Pressearbeit gemacht und einen offenen Brief an die Ministerin Frau Heinen-Kljajić geschickt.

 

  1. Einschätzung der derzeitigen Regelung

Leider hat das alles nichts geholfen, sodass wir nun mit einer Kompromisslösung vorlieb nehmen müssen. Diese beinhaltet die Möglichkeit, dass die Universität für die Akkreditierungsverfahren auf Studierende aus dem Studentischen Akkreditierungspool des fzs zurückgreifen kann. Diese müssen als externe Gutachter*innen entsprechend entlohnt werden. Damit sind einige unserer Kernforderungen erfüllt, es bietet sich jedoch durch die Umstellung auf die Systemakkreditierung damit kein Vorteil für die Studierenden gegenüber der Programmakkreditierung.

Durch diesen Kompromiss werden Studierende für diese Arbeit entlohnt und die Studierenden des Akkreditierungspools sind auch entsprechend geschult, um studentische Belange in einem Akkreditierungsverfahren möglichst gut zu vertreten. Allerdings entfallen für die Gruppe der Studierenden auch die Vorteile einer internen Akkreditierung, die die anderen Statusgruppen aber vor allem das Präsidium für sich nutzen können. Eventuell werden durch persönliche Bekanntschaften, Kontakte und Kenntnisse der Strukturen vor Ort spezielle Dynamiken innerhalb des Reviewteams geschaffen, die für Außenstehende zunächst fremd sind und in die sie sich nicht optimal einfinden können. Auch sehen wir die Gefahr von Interessenskonflikten, innerhalb der anderen beteiligten Akteure, die ebenfalls zu Lasten der Studierenden genutzt werden könnten. Diese Punkte sind im Vorangehenden bereits ausgeführt.

 

  1. Exkurs: Lehrpreis 2016 – eine Farce

Überraschend nehmen wir zur Kenntnis, dass die Vergabe des Preises für Exzellente Lehre in der Selbstdokumentation als Teil der Qualitätssicherung der Lehre Erwähnung findet.

Seit Jahren gibt es daran Kritik der Studierenden und nun hat das Präsidium beschlossen, den Preis alleine zu verleihen. Das führte zu einem Boykott seitens einem großen Teil der Studierendenschaft und zu lediglich einer Nominierung mit Zustimmung der Studierenden. Das sollten Sie der Vollständigkeit halber wissen.

 

  1. Fazit

Wir ziehen für uns das Fazit, dass es mit dieser Systemakkreditierung keine wesentliche Verbesserung gegenüber der Programmakkreditierung gibt. Inwiefern es jemals eine Beteiligung der Studierendenschaft der LUH am Verfahren der Systemakkreditierung geben wird, werden die Gremien der Studierendenschaft diskutieren müssen. Zunächst wird das Verfahren jeden Fall mit externen studentischen Gutachter*innen auskommen müssen.

Systemakkreditierung: Offener Brief an das Ministerium

Sehr geehrte Frau Heinen-Kljajić,

wir, die studentischen SenatorInnen an der Leibniz Universität Hannover
(LUH) und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Leibniz
Universität Hannover, wenden uns mit einem Anliegen an Sie, da wir die
Möglichkeiten innerhalb der universitären Gremien als ausgeschöpft ansehen.

An der LUH soll das Akkreditierungsverfahren von der Programm- auf die
Systemakkreditierung umgestellt werden. Wir begleiten diese Umstellung
seit sie im April in den Senat eingebracht wurde. Schon damals haben wir
deutlich gemacht, dass wir eine Beteiligung der Studierenden an dieser
Art der Qualitätssicherung nicht sicher gestellt sehen, wenn es keine
angemessene Entschädigung für die Mitarbeit in diesem Gremium gibt.

Als Vorbild sehen wir die Programmakkreditierung, in der die
studentischen Gutachter*innen ein Honorar für ihre Tätigkeit bekommen
und so sichergestellt wird, dass sie sich entsprechend schulen und
vorbereiten können. Da nun die gleiche Aufgabe - nur eben innerhalb der
Universität - erledigt werden soll, fordern wir schlicht diese Tätigkeit
weiterhin zu entlohnen. Zudem stellt das Akkreditierungsverfahren eine
umfangreiche, zusätzliche Aufgabe dar, die nicht auch noch ehrenamtlich
durch die Studierenden erledigt werden kann und sollte.

Wir haben dieses Anliegen sowohl öffentlich kommuniziert
(https://senat.asta-hannover.de/category/systemakkreditierung), sowie
mehrfach im Senat und in Gesprächen mit dem Präsidium angesprochen.
Gerade vom Präsidenten ist uns aber sehr deutlich klar gemacht worden,
dass es keine Entschädigung für die Mitarbeit in der
Systemakkreditierung geben soll. Daraufhin haben wir am 19.11. einen
Antrag in den Senat eingebracht, sich um einen Ausgleich für die
Studierenden zu bemühen. Nicht zuletzt, um ihre Beteiligung am Verfahren
sicher zu stellen. Doch dieser wurde abgelehnt.

Das stellt uns vor das Problem, dass nun vermutlich am 16.12. ein
internes Qualitätssicherungsverfahren beschlossen wird, ohne dass die
Beteiligung der Studierenden sichergestellt ist. Für uns ist es völlig
unverständlich, wie man ein Verfahren konzipieren kann, ohne sich
Gedanken darüber zu machen, wer die Arbeit darin erledigt. Falls es
tatsächlich keine Möglichkeit geben sollte, eine Entlohnung für
Studierende vorzusehen, dann muss von der Umstellung auf die
Systemakkreditierung Abstand genommen werden. Das hätte bereits vor
einem Jahr klar sein können. Spätestens aber, als wir unsere Bedenken
deutlich machten.

Der Studentische Rat hat daraufhin beschlossen, dass es keine
Beteiligung seitens der Studierendenschaft an dem Verfahren der
Systemakkreditierung geben wird. Nach unserem Wissensstand gibt es
derzeit ohnehin keine Studierenden, die bereit wären, sich am internen
Akkreditierungsgremium zu beteiligen.

Das Präsidium der LUH droht mit seinem Vorgehen, gegen den expliziten
Willen der Studierenden, ein neues Qualitätssicherungsverfahren für
Studium und Lehre einzuführen. Und das alles nur wegen einer geforderten
fairen Entlohnung für die Mitarbeit im LQL-Reviewteam?!

Eventuell wäre eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen auch durch
das Ministerium oder entsprechende Gremien des Landtags möglich. Falls
es tatsächlich keine rechtliche Möglichkeit gibt, Studierende für ihre
Mitarbeit zu entlohnen, wie das Präsidium behauptet - und auch sonst
kein Weg besteht Studierende für die Mitarbeit bei der
Systemakkreditierung freizustellen und zu entlohnen, dann muss von dem
geplanten Qualitätssicherungsverfahren zwingend Abstand genommen werden.

Mit der NHG-Novelle haben Sie sich auf die Fahnen geschrieben die
Beteiligung der Studierenden zu stärken. An der LUH passiert gerade das
genaue Gegenteil und zwar im Kernbereich von Lehre und Studium. Wir
bitten Sie daher, das Präsidium der LUH zum Einlenken zu bewegen.
Andernfalls sehen wir kein Qualitätssicherungsverfahren an der LUH, das
diesen Namen verdient.

Mit freundlichen Grüßen,

Fabian Voß und Katrin Kogel
(studentische VertreterInnen im Senat der LUH)

und der AStA der Leibniz Universität Hannover

Presseerklärung des AStA: Qualitätssicherung auf Kosten von und gegen den Willen der Studierenden?

Der AStA hat zum derzeitigen Stand der Systemakkreditierung an der Leibniz Universität folgende Presseerklärung herausgegeben:

Die Qualitätssicherung der Studiengänge beruht auf Akkreditierungsverfahren. Diese sind – seit den Bologna-Reformen – für alle Studiengänge oder auch für ganze Universitäten Pflicht. Am 20.05.2015 wurde über die Beantragung einer Systemakkreditierung für die Leibniz Universität Hannover im Senat abgestimmt. In Zukunft sollen also nicht mehr einzelne Studiengänge, sondern viel mehr das Qualitätssicherungssystem der Universität akkreditiert werden. Eine Überprüfung der einzelnen Studiengänge sei, so die Annahme, nicht mehr notwendig, wenn das Qualitätssicherungsmanagement ausreichend greife. Die studentischen Senator*innen stimmten unter der Prämisse dafür, dass Studierende maßgeblichen Anteil an der Ausarbeitung und Durchführung des Verfahrens bekommen und für diesen zeitlichen Mehraufwand angemessen entschädigt werden – letzteres wird derzeit durch die Hochschulleitung abgelehnt.

Innerhalb der Akkreditierungsverfahren soll regelmäßig die Qualität der Lehre geprüft und sichergestellt werden. Grundsätzlich geht es dabei um Studierbarkeit oder Wirtschaftlichkeit einzelner Studiengänge. Außerdem soll auf dieser Basis für die angestrebte Vereinheitlichung im Bachelor-Master-System eine gewisse Vergleichbarkeit hergestellt werden. Im bisher allgemein üblichen Verfahren der Programmakkreditierung, wird die Überprüfung der Studiengänge durch externe Agenturen durchgeführt, die als Vereine nicht gewinnorientiert arbeiten. Auch die Studierenden werden am Prozess beteiligt und unabhängig befragt. Dabei sind mindestens 25 % der Gutachter*innen Studierende. Immer mehr Universitäten stellen nun die Akkreditierungsverfahren auf eine Systemakkreditierung um. Dabei wird die Universität überprüft, ob sie in der Lage ist, die Akkreditierungen der Studiengänge selbst durchzuführen. Hierfür müsste die Universität über eine geeignete Struktur verfügen, die jedoch selbst ausgestaltet werden kann. Das bietet auch Chancen einer starken studentischen Beteiligung, jedoch besteht gleichzeitig die Gefahr, dass einzelne Statusgruppen übergangen werden, was sich im laufenden Planungsprozess derzeit abzeichnet.

Fabian Voß, studentischer Vertreter im Senat der Leibniz Universität, erklärt: „Entscheidend ist für uns, dass Studierende gewichtig im LQL-Reviewteam vertreten sein sollen. Dieses Gremium ist maßgeblich am Akkreditierungsprozess beteiligt und erstellt Empfehlungen und Auflagen. Hierbei darf nicht davon ausgegangen werden, dass Studierende diese Arbeit einfach so zusätzlich zu den Anforderungen ihres Studiums erledigen. In der Programmakkreditierung wurden die Beteiligten an diesen Prozessschritten vergütet. Da Studierende den dortigen Arbeitsaufwand nicht von ihrer Arbeitszeit absetzen können und dadurch gegenüber anderen Statusgruppen benachteiligt sind, muss auch hier über eine entsprechende Aufwandsentschädigung nachgedacht werden. Studierende sind als einzige Statusgruppe nicht in einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität. Sie müssen daher jede zusätzliche Aufgabe in der Hochschule gegen Studium und Erwerbsarbeit abwägen.“

Katrin Kogel, studentische Senatorin, ergänzt: „Dieses Gremium, in dem alle Statusgruppen vertreten sein sollen, darf nicht übergangen werden! Es muss sichergestellt sein, dass das Präsidium oder die Evaluationseinheit sich nicht über Entscheidungen oder Empfehlungen des Gremiums hinwegsetzen können. Bei einem Akkreditierungsverfahren darf es nicht darum gehen, die Interessen des Präsidiums im Wettbewerb mit anderen Universitäten zu verfolgen sondern es müssen gute Studiengänge mit guten Studienbedingungen geschaffen und langfristig erhalten werden. Ferner müssen Studierende an möglichst vielen Stellen angehört und beteiligt werden, da sie letztendlich die so akkreditierten Studiengänge studieren müssen.

Es besteht die Gefahr, dass trotz einer theoretisch möglichen Beteiligung der Studierenden im Prozess der Systemakkreditierung, die tatsächliche Beteiligung nicht sichergestellt ist. Was haben Studierende davon an der Qualitätssicherung der Studiengänge theoretisch mitzuwirken, wenn sie in der Realität kaum oder keine Zeit dazu finden diese Aufgabe gewissenhaft zu erledigen? Wir halten deshalb eine Entschädigung für zwingend notwendig.“

In der Senatssitzung am 18. November 2015 wurde der Prozess erneut diskutiert. Trotz der großen Vorteile, welche die Universität aus der Systemakkreditierung für sich gewinnen kann, zeigte sich vor allem das Präsidium nicht bereit, eine studentische Beteiligung am Verfahren sicherzustellen. Die Akkreditierung der Studiengänge ist eine durch das NHG vorgeschriebene Aufgabe der Universität, bei der diese darauf verwiesen ist, eine fundierte Meinung der Studierenden einzuholen. Die theoretische Möglichkeit und eine angebliche Verpflichtung der Mitglieder der Universität sich einzubringen, waren entlang der Debatte Argumente gegen eine Aufwandsentschädigung für die Arbeit der Studierenden im LQL-Reviewteam. Vorrangig wurde dabei rechtlich argumentiert. Das Präsidium unterstellte den studentischen Senator*innen im Verlauf der Debatte eine „Forderung nach widerrechtlichem Handeln“, als diese eine umfassende Prüfung gesetzlicher Möglichkeiten forderten. Die Aufgaben des Reviewteams wurden in der bisherigen Programmakkreditierung stets vergütet und die Stimme der Studierenden war im Verfahren gesichert.

Studierende sind häufig gezwungen neben dem Studium einer Lohnarbeit nachzugehen und haben daher wenige Freiräume sich hochschulpolitisch zu engagieren. Das Suchen von Vertreter*innen für immer mehr Gremien, gestaltet sich zunehmend schwieriger, da viele sich nicht erlauben können, ihr Studium für ihr Engagement zu verzögern. Daher ist eine angemessene Entschädigung für den Arbeitsaufwand in diesem Gremium zwingende Voraussetzung für eine Beteiligung der Studierenden.“, so Bodo Steffen, Referent für Kommunikation und Öffentlichkeit im AStA.

Der Studentische Rat (StuRa) beschloss daraufhin in seiner Sitzung am 25. November 2015, sich nicht weiter an dem Verfahren zu beteiligen, solange eine angemessene Beteiligung der Studierendenschaft sowie eine entsprechende Vergütung der Tätigkeit nicht sichergestellt sind. Nach unseren Informationen gibt es bisher keine*n Studierende*n, der*die für eine Mitarbeit im Reviewteam zur Verfügung steht.

Der Beschluss des StuRa im Wortlaut:

Die Fachschaftsräte und Fachräte, sowie die studentischen Mitglieder in den Studienkommissionen, den Fakultätsräten und im Senat werden aufgefordert keine Personen für das LQL-Reviewteam zu delegieren. Alle Studierenden werden aufgefordert sich nicht an der Mitarbeit bei der Systemakkreditierung zu beteiligen.

Der AStA wird aufgefordert, unser Begehren nach einem Ausgleich für die Arbeit im LQL-Reviewteam und unsere Weigerung im Fall des nicht Erfüllens öffentlich zu kommunizieren und beim Ministerium zu melden.“

Eine Akkreditierung ohne die Beteiligung von Studierenden sollte nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich sein. Trotzdem weigert sich vor allem das Präsidium, auf die Belange und Bedürfnisse der Studierendenschaft einzugehen. Wie auch schon in der Änderung zur Vergabepraxis des „Preises für exzellente Lehre“, versucht die Leitung der Universität, die Beteiligung der Studierenden möglichst klein zu halten.

Das neue Präsidium ist kaum ein Jahr im Amt und es droht ein zweites Mal die deutlichen Bedenken der Studierenden zu übergehen. Wie schon bei dem neuen Vergabeverfahren für den Lehrpreis, werden die Studierenden auch bei diesem Verfahren nicht mitspielen:

So wird eine konstruktive Mitarbeit der von wichtigen Entscheidungen betroffenen Statusgruppe – den Studierenden – bereits im Vorfeld unterbunden oder zumindest stark eingeschränkt. Die Hochschulleitung täte gut daran, sich daran zu erinnern, wer ihre Hörsäle füllt und unter den gegebenen Lehrbedingungen an der LUH studiert. Diese Umstände können nur in einer konstruktiven Zusammenarbeit erhalten oder gar verbessert und weiter ausgebaut werden. Die eigenen Vorstellungen auf Kosten von und gegen den Willen der Studierenden durchsetzen zu wollen, trägt nicht dazu bei.“ schließt Fabian Voß.

Die Frage, ob es ohne die Beteiligung der Studierenden eine angemessene Form der Qualitätssicherung gibt, muss dann die Akkreditierungsagentur entscheiden.

Studentische Beteiligung in der Systemakkreditierung – nur theoretisch möglich?

In der gestrigen Sitzung des Senates wurden nicht nur die Ordnung der School of Education sondern auch eine Verfahrensbeschreibung und die Vergütung der sudentischen Vertreter*innen im LQL-Reviewteam diskutiert.

Unserer Meinung nach, muss der Aufwand der studentischen Mitglieder im LQL-Reviewteam vergütet werden. Dies war für uns von Anfang an eine zentrale Bedingung, da wir sonst die Beteiligung der Studierenden als nicht gewährleistet betrachten.

Student*innen sind häufig gezwungen neben dem Studium einer Lohnarbeit nachzugehen und haben daher oft sehr wenige Freiräume sich hochschulpolitisch zu engagieren. Das suchen von Vertreter*innen für immer mehr Gremien gestaltet sich zunehmend schwieriger, da es sich viele nicht erlauben können, ihr Studium für ein solches Engagement zu verzögern. Die Aufgaben dieses Reviewteams wurden in der bisherigen Programmakkreditierung vergütet und somit war die Stimme der Studierenden im Verfahren gesichert. Die Akkreditierung der Studiengänge ist eine durch das NHG vorgeschriebene Aufgabe der Universität, bei der diese darauf angewiesen ist eine fundierte Meinung der Studierenden einzuholen.

Trotz der großen Vorteile, die die Universität aus der Systemakkreditierung für sich gewinnen kann, zeigte sich vor allem das Präsidium nicht bereit studentische Beteiligung zu sichern. Die theoretische Möglichkeit und eine Verpflichtung der Mitglieder der Universität sich einzubringen, waren Argumente gegen eine solche Entlohnung. Vorrangig wurde jedoch rechtlich argumentiert, wobei das Präsidium uns wiederholt eine Forderung nach widerrechtlichem Handeln unterstellte, als wir eine Prüfung der gesetzlichen Möglichkeiten forderten.

Unserer Meinung nach muss es jedoch möglich sein, die rechtlichen Bedingungen ausführlich zu prüfen und eventuell auch zunächst unabhängig von einer Umsetzbarkeit einen solchen politischen Willen zu erklären und gegebenenfalls mit diesem Anliegen auch an die Landesregierung heranzutreten. Dazu zeigte sich das Präsidium in keiner Weise bereit. Auf unsere Argumente und Vorschläge wurde nur nach mehrfacher Wiederholung eingegangen.

Durch dieses juristische Totschlagargument zeigten sich auch einige Senatsmitglieder verunsichert und wollten das Thema deshalb vertagen. Diese Frage musste jedoch vor einer Abstimmung über die Systemakkreditierung geklärt werden, da diese Entscheidung aus Sicht der Studierenden von der Möglichkeit einer Entlohnung und damit von der Sicherheit einer qualifizierten Vertretung im höchsten Gremium des Akkreditierungsverfahrens abhängig ist. So stimmten in der folgenden Abstimmung unseres Zusatzantrages vier der Senatsmitglieder grundsätzlich gegen eine Entschädigung der studentischen Mitglieder im LQL-Reviewteam und nur drei dafür, während sich der Großteil der Senator*innen enthielt.

Für uns bedeutet dieses Ergebnis, dass wir der kommenden Systemakkreditierung in keinem Fall zustimmen können. Mit dem bisherigen Verfahren der Programmakkreditierung gibt es eine Alternative, die die studentische Beteiligung sicherstellt.

Hier Dokumentieren wir unseren Antrag:

Zusatzantrag zu Tagesordnungspunkt 5.3 „Verfahrensbeschreibung zur Systemakkreditierung“:

Der Senat möge beschließen:

Um die Beteiligung der Studierenden an der Systemakkreditierung sicherzustellen, soll diesen eine angemessene Entschädigung für die Mitarbeit im LQL-Reviewteam zukommen. Das Präsidium und das ZQS wird gebeten bis zur nächsten Sitzung Möglichkeiten für die Umsetzung zu ermitteln.

Begründung:

Bei der Akkreditierung von Studiengängen handelt es sich um eine Tätigkeit, für die bisher externe Gutachterinnen und Gutachter bezahlt werden. Eine solche Entlohnung für die selbe Tätigkeit, ist im bisherigen Konzept für die Systemakkreditierung an der Leibniz Universität Hannover nicht vorgesehen.

Durch die Systemakkreditierung wird eine aufwändige Tätigkeit zukünftig durch ein ehrenamtliches Gremium der LUH erledigt werden. Das bedeutet einen Mehraufwand für die Statusgruppen. Insbesondere die Studierenden haben oft Schwierigkeit neben dem Studium für die Selbstverwaltung tätig zu werden. Dabei spielt vor allem die Abwägung Erwerbsarbeit zu Ehrenamt, eine große Rolle. Im Gegenteil zu den anderen Statusgruppen handelt es sich bei der Selbstverwaltungstätigkeit nicht um eine Verpflichtung, die mit dem Beschäftigungsverhältnis an der LUH einhergeht. Zudem ist nicht schon durch die Mitgliedschaft an der LUH ein Auskommen gesichert.

Da es sich bei der Akkreditierung um ein bisher bezahltes Verfahren handelt, und ihr herausragende Wichtigkeit in der Gestaltung der Lehre zukommt, ist es angebracht, in diesem besonderen Fall eine Aufwandsentschädigung für die Studierendengruppe zu zahlen.

Warum eine Vergütung der studentischen Mitglieder im LQL-Reviewteam notwendig ist

Bei der Akkreditierung von Studiengängen handelt es sich um eine Tätigkeit, die im bisherigen Verfahren der Programmakkreditierung von externen Gutachter*innen ausgeführt wurde. Diese wurden für ihre Tätigkeit bezahlt. Nun soll dieser Aufgabenbereich jedoch durch inneruniversitäres, ehrenamtliches Engagement ersetzt werden. Für die Statusgruppen bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand, der gerade für die Studierenden nur durch einen kleinen Pool speziell geschulter Student*innen ausgeführt werden kann.

Dabei wird die Gruppe der Studierenden in besonderem Maße beansprucht und benachteiligt. Während andere Statusgruppen durch ihre berufliche Tätigkeit an der Universität über ein gesichertes Einkommen verfügen, müssen Studierende meist neben dem Studium einer Lohnarbeit nachgehen und haben daher erheblich weniger Freiräume sich ehrenamtlich in die universitäre Selbstverwaltung einzubringen. Viele Student*innen können es sich nicht erlauben ihr Studium zu verzögern. Eine Aufwandsentschädigung oder Anerkennung können hier neben Studium und Arbeit, Freiräume für ein solches Engagement schaffen. Andernfalls werden nur wenige Privilegierte die Möglichkeit haben, sich angemessen einzubringen oder Engagierte müssten sich stark einschränken. Die Arbeit in hochschulpolitischen Gremien darf nicht unterschätzt werden, häufig beeinträchtigen sie das Studium und die engagierten Student*innen sind teils großen Belastungen ausgesetzt.

Auch strukturell wird die Gruppe der Studierenden nicht gerade begünstigt. Andere Statusgruppen verfügen über Sekretariate und Mitarbeiter*innen, die den gewählten Vertreter*innen zuarbeiten können. Zumindest sind sie aber in die alltäglichen Arbeitsstrukturen der Universität eingebunden und haben ein Büro zur Verfügung. Es wird dadurch strukturell erschwert an entsprechende Informationen zu gelangen und die Vorbereitung dauert entsprechend länger, häufige personelle Wechsel erfordern ein immer wieder neues Einarbeiten in die Themen. Diese Vorarbeit ist jedoch nötig, um die große Gruppe der Studierenden in ihrer Minderheitenposition in den akademischen Gremien angemessen zu vertreten.

Eine Aufwandsentschädigung wird dem tatsächlichen Aufwand nicht gerecht, daher ist nicht zu erwarten, dass sich Studierende nur wegen dieser Bezahlung auf ein solches Amt bewerben. Eine weitere Absicherung bestünde durch demokratische Wahlen, die in der Studierendenschaft üblich sind. Die studentischen Mitglieder des LQL-Reviewteams sollen daher durch den Studentischen Rat gewählt werden.

Der Arbeitsaufwand im Rahmen der Systemakkreditierung, vor allem der Mitglieder im LQL-Reviewteam, wird enorm. Regelmäßige Berichte und Unterlagen bilden eine große Materialmenge, die vom Team zu bearbeiten sein wird.

Da es sich bei der Akkreditierung um ein bisher bezahltes Verfahren handelt und ihr herausragende Wichtigkeit in der Gestaltung der Lehre zukommt, ist es angebracht, in diesem Fall eine Aufwandsentschädigung für die Mitlgieder aus der Studierendengruppe zu zahlen.

Deshalb ist eine Entlohnung der studentischen Mitglieder im LQL-Reviewteam für uns eine Voraussetzung, um für eine Systemakkreditierung zu stimmen. Andernfalls sehen wir die Beteiligung von Studierenden nicht gewährleistet.

Veranstaltung zur Systemakkreditierung

Am Donnerstag, den 18.07., fand die Veranstaltung zur Systemakkreditierung statt. Dabei stellten Frau Dr. Strübel und Herr Dr. Domeyer vom ZQS das derzeitige Konzept vor und waren sehr bemüht auf die Fragen und Anliegen der Studierenden einzugehen. In kleiner Runde gelang ein intensiver und konstruktiver Austausch, der auf jeden Fall weitergeführt werden soll. Wir werden euch hier auf dem Blog über weitere Veranstaltungen zum Thema informieren.

Nach den Beschlüssen in Senat und Präsidium wird noch im Juli ein Vertrag mit ACQUIN geschlossen, um die Akkreditierung der Hochschule voranzubringen. Bereits bis November sollen dann erste Entwürfe und eine Ordnung vorliegen und bis Ende des Jahres QM-Zirkel und LQL-Reviewteam besetzt sein, um mit der Arbeit zu beginnen. Im Mai 2016 soll dann ein erstes Pilotverfahren starten.

Das Verfahren der Systemakkreditierung der Leibniz Universität Hannover soll sich an bereits bestehenden Prozessabläufen anderer Hochschulen orientieren, dennoch sehr individuell ausgestaltet werden. Der Prozess soll sich in drei Ebenen gliedern, bei denen jeweils Studierende beteiligt werden sollen.

Die erste Ebene wird eine datengestützte Qualitätsüberprüfung darstellen. Hier sollen erhobene Daten jährlich fortlaufend ausgewertet und bewertet werden. Diese bilden die Grundlagen für die weitere Arbeit. Diese Umfrage- und Evaluationsdaten werden bereits jetzt gesammelt, um ein Feedback der Studierenden zu erhalten und sollen dann den studentischen Vertreterinnen in den QM-Zirkeln auch vollständig zugänglich gemacht werden.

Auf einer weiteren Ebene wird es überwiegend um Rückkopplung und Dokumentation gehen. Ebenfalls jährlich sollen die sogenannten QM-Zirkel Gespärche mit Studierenden, Dekan*innen und anderen Beteiligten führen und Protokolle anfertigen. Nach drei Jahren soll hier ein Zwischenbericht entstehen und nach sechs Jahren dann ein Bericht zur Lehre als Grundlage für das weitere Verfahren. Die sogenannten QM-Zirkel bilden im Idealfall die Studienkomissionen und sichern so eine starke studentische Beteiligung. Da dies durch die gegebenen Strukturen nicht überall möglich sein wird, dürfen die Fakultäten auch andere oder neue Gremien mit diesen Aufgaben betrauen. Hierfür muss jedoch eine Mindestanzahl von Studierenden gewährleistet sein. Ähnlich wie in den Studienkommissionen würden wir hier eine studentische Beteiligung mit über 50% der Stimmen begrüßen. Derzeit ist nur ein Minimum von 25% vorgesehen.

Die letzte Ebene greift dann nur alle 6 Jahre und beinhaltet das eigentliche Verfahren. Hier werden zahlreiche Akteure tätig. Externe Gutachter*innen, das LQL-Review-Team und das Präsidium werden zentrale Akteure sein. Hierbei sind Frau Dr. Strübel und Herr Dr. Dohmeyer bereits auf die im Senat vorgebrachten Punkte eingegangen. So wird es vorgesehen sein, dass das LQL-Reviewteam bei Bedarf zusätzlich zu den Studierendengesprächen mit den Vertreter*innen der Evaluationseinheit weitere Studierende anhört und die Studierenden haben innerhalb der Kommission ein Drittel der Stimmen. Auch kann das aus allen Statusgruppen besetzte LQL-Review-Team nicht übergangen werden. Im Konfliktfall, das heißt bei unauflösbaren Widersprüchen zwischen Evaluationseinheit, LQL-Reviewteam oder Präsidium wird es anschließend an die Systemakkreditierung eine Programmakkreditierung geben.

Mit dieser Aufgabenvielfalt handelt es sich beim LQL-Review-Team damit um das equvivalent zur Gutachter*innengruppe bei der Programmakkreditierung. Der Arbeitsaufwand dürfte vergleichbar sein, denn ähnlich wie bei der Programmakkreditierung müssen Gespräche geführt, der Antrag der Evaluationseinheit bewertet und über Änderung beraten werden. Ggf. muss in Nachverhandlungen mit Präsidium oder Evaluationseinheit getreten werden. Das kann mehrere Tage in Anspruch nehmen, mal abgesehen von der Vorbereitung. Das ist ein nicht unwesentlicher Arbeitsaufwand, der deshalb im bisherigen Programmakkreditierungsverfahren mit 500-800€ pro Akkreditierung vergütet wird.

Das ist für die Systemakkreditierung an der LUH nicht vorgesehen. Wie sich bei der Veranstaltung und späteren Gesprächen heraustellte, lehnt es das Präsidium ab die Arbeit im LQL-Review-Team zu vergüten. Mit der Begründung, dass andere Gremienarbeit auch ehrenamtlich geleistet wird. Das halten wir für eine hanebüchene Begründung, wird hier doch eine Aufgabe, die zuvor entlohnt wurde, als unbezahlte Mehrarbeit an die Mitglieder der Universität delegiert. Das Präsidium kann hier aber nicht einfach erwarten, dass Studierende jede Aufgabe einfach umsonst erledigen, nur weil irgendeine neue Struktur eingerichtet wurde. Schon heute haben wir Probleme genug Aktive für die bestehenden Gremien zu bekommen. Ein entscheidender Punkt daran ist, dass das ehrenamtliche Engagement immer auch mit möglicher Lohnarbeit abgewogen werden muss. Ein Gremium vom Arbeitsaufwand des LQL-Review-Team wird daher nur bei entsprechender Entlohung zu schaffen sein.

Die andere Frage, die bisher noch offen ist, ist die Schulung der Studierenden. Hier würden wir uns wünschen, dass diese ähnlich der Programmakkreditierung durch die Studierendenschaft angeboten wird. Auch noch offen blieb die Frage, auf wie viele Studierende diese Arbeit aufgeteilt werden muss, um ein „normales“ Studium nebenbei zu ermöglichen und wer die Studierenden in das LQL-Review-Team entsendet. Hier würden wir uns eine große Anzahl Studierender verschiedener Fachrichtungen wünschen, die im Idealfall durch den StuRa deligiert werden.

Als Fazit kann man also festhalten, dass bei dem derzeitigen Vorschlag zur Systemakkreditierung vieles gut ist, aber auch ein wichtiger Punkt nicht beachtet wurde. Solange nicht klar ist, dass die Arbeit, die die Systemakkreditierung bedarf auch entlohnt wird, solange werden wir dieser Systemakkreditierung nicht zustimmen.

Systemakkreditierung: ja – aber nur mit einer starken Beteiligung der Studierenden

Wir sehen sowohl in der Programm- als auch in der Systemakkreditierung Vor- und Nachteile. Während die Bedingungen, Chancen und Risiken beim bestehenden Verfahren der Programmakkreditierung bereits bekannt und abschätzbar sind, ist bei der Gestaltung der Systemakkreditierung an unserer Universität noch vieles offen.

Wir glauben, dass hier die Stimme der Studierenden im Vergleich zum bestehenden Verfahren deutlich gestärkt werden kann und haben dem Grundsatzbeschluss am 20.5. daher zugestimmt. Dabei haben wir unsere Punkte bereits deutlich gemacht, da wir eine zu große Macht des Präsidiums oder der Lehrenden verhindern wollen.

Entscheidend ist für uns, dass Studierende gewichtig im LQL-Reviewteam vertreten sein sollen. Dieses Gremium ist maßgeblich am Akkreditierungsprozess beteiligt und erstellt Empfehlungen und Auflagen. Hierbei darf nicht davon ausgegangen werden, dass Studierende diese Arbeit einfach so zusätzlich zu den Anforderungen ihres Studiums erledigen. In der Programmakkreditierung wurden die Beteiligten an diesen Prozessschritten vergütet. Da Studierende den dortigen Arbeitsaufwand nicht von ihrer Arbeitszeit absetzen können und dadurch gegenüber anderen Statusgruppen benachteiligt sind, muss auch hier über eine entsprechende Aufwandsentschädigung nachgedacht werden.

Die Auflagen des Reviewteams sollen nicht mit denen der externen Gutachterinnen übereinstimmen müssen und auch sonst soll dieses Gremium weitestgehend frei arbeiten dürfen, um bestmögliche Arbeit leisten zu können und so allen Statusgruppen die Möglichkeit geben weitere Anhörungen oder Überprüfungen zu fordern und durchzuführen.
Dieses Gremium, in dem alle Statusgruppen vertreten sein sollen, darf nicht übergangen werden. Es muss sichergestellt sein, dass das Präsidium oder die Evaluationseinheit sich nicht über die Entscheidung oder Empfehlung des Gremiums hinwegsetzen kann. Bei einem Akkreditierungsverfahren darf es nicht darum gehen die Interessen des Präsidiums im Wettbewerb mit den anderen Universtäten zu verfolgen sondern es sollen gute Studiengänge mit guten Studienbedingungen geschaffen und erhalten werden.

Des Weiteren sollen Studierende an möglichst vielen Stellen angehört und beteiligt werden, da sie letztendlich die so akkreditierten Studiengänge studieren sollen.
Um diese und weitere Punkte in das Konzept einzubringen, ist es wichtig sich bis Oktober intensiv damit auseinanderzusetzen, die Entwicklungen zu begleiten und die Punkte ausgiebig zu diskutieren.

Systemakkreditierung/Programmakkreditierung?

An der Leibniz Universität gibt es zur Zeit Bemühungen hin zu einer Systemakkreditierung. Dazu wird es am 16.7. eine Informationsveranstaltung der studentischen Senator*innen und der Kritischen Liste geben. Doch, um was geht es da überhaupt?
Akkreditierungsverfahren sind seit den Bologna-Reformen für alle Studiengänge oder auch für ganze Universitäten Pflicht. In diesen Verfahren soll regelmäßig die Qualität der Studiengänge geprüft und sichergestellt werden und auch im Rahmen der durch das Bachelor-Master-System angestrebten Vereinheitlichungen eine gewisse Vergleichbarkeit hergestellt werden. Dabei geht es dann um Fragen wie Studierbarkeit oder auch Wirtschaftlichkeit. Diese Verfahren laufen sehr unterschiedlich ab und es resultieren meist mehr oder weniger sinnvolle Forderungen und Auflagen.
Im üblichen Verfahren der Programmakkreditierung, wird die Überprüfung der Studiengänge durch externe Agenturen durchgeführt, die als Vereine nicht gewinnorientiert arbeiten. Das Schema ist zwar bei allen Agenturen das selbe doch die Ergebnisse können sehr unterschiedlich ausfallen und die Erfahrungen der Fakultäten mit diesen variieren stark. Auch die Studierenden werden am Prozess beteiligt und unabhängig befragt. Dabei sind mindestens 25% der Gutachter*innen aus der Gruppe der Studierenden.
Immer mehr Universitäten stellen die Akkreditierungsverfahren um auf eine Systemakkreditierung. Dabei wird die Universität überprüft, ob sie in der Lage ist die Akkreditierungen der Studiengänge selbst durchzuführen. Hierbei muss die Universität über eine geeignete Struktur verfügen, die sie jedoch selbst ausgestalten kann. Das bietet auch Chancen einer starken studentischen Beteiligung, jedoch besteht gleichzeitig die Gefahr einzelne Statusgruppen zu übergehen. Entscheidend dafür ist die Ausgestaltung des Verfahrens an der Hochschule. Hierbei muss an vielen Stellen darauf geachtet werden die Unabhängigkeit der Prozessbeteiligten sicherzustellen, damit nicht eigene Interessen das Verfahren beeinflussen oder Personen/Instanzen in einen Interessenskonflikt geraten. Gerade beim Präsidium kann dies der Fall werden. Kostentechnisch würde der Aufbau einer universitätseigenen Struktur teurer werden als das bisherige, externe Prozedere, diese könnte jedoch die Entwicklung von Studiengängen auch dauerhaft begleiten und reflektieren.
Beide Verfahren weisen Chancen und Risiken auf, über die es genau abzuwägen gilt. Bei der Systemakkreditierung sind diese meist noch von der individuellen Ausgestaltung abhängig. Der Senat wird darüber vermutlich in seiner Sitzung im Oktober abstimmen. Bis dahin möchten wir dieses Thema und das Konzept zur Systemakkreditierung in Hannover mit euch diskutieren, um die Interessen der Studierenden möglichst gewichtig in das Verfahren einzubeziehen. Dazu werden Frau Strübel und Herr Domeyer vom ZQS, die maßgeblich am Konzept für die LUH mitgearbeitet haben, dieses vorstellen und versuchen Fragen zu beantworten. Die Veranstaltung findet am 16.7. um 13 Uhr in Raum 909 des Conti-Hochhauses statt. Für alle, die unter anderem durch das Sommerfest verhindert sind, wird versucht noch einen weiteren Termin anzubieten.

Abstimmung über die Systemakkreditierung

Am 20.05. wurde über die Beantragung einer Systemakkreditierung für die LUH im Senat abgestimmt. Diese wurde, auch mit den Stimmen der studentischen Senator*innen, beschlossen.

Abgestimmt wurde auf der Grundlage eines Vorschlages der Zentralen Einrichtung für Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre (ZQS). Der Prozess der Umstellung von Programm– auf Systemakkreditierung bietet Chancen für Studierende Einfluss auf die Ausgestalltung von Studiengängen zu nehmen, kann aber auch dazu führen, dass es eine Konzetration der Entscheidungsgewalt bei Präsidium oder Lehrenden gibt. Deshalb werden wir den Prozess genau begleiten und euch hier weiter auf dem laufenden halten.

Die Zustimmung der Studierenden erfolgte dementsprechend auch mit einem Votum, dass wir hier dokumentieren:

Votum zum Antrag „Konzept für die Gestaltung einer Systemakkreditierung an der LUH“
von Fabian Voß, Katrin Kogel

Die studentischen Senator*innen empfehlen eine Systemakkreditierung an der Leibniz Universität Hannover unter der Voraussetzung, dass folgende Punkte umgesetzt werden:

1. Das LQL-Reviewteam ist ein Gremium, in dem alle Statusgruppen vertreten sind.
2. Das LQL-Reviewteam hat die Möglichkeit den Akkreditierungsantrag der Evaluationseinheiten selbstständig zu prüfen und Anhörungen durchzuführen. Falls notwendig darf das LQL-Reviewteam Auflagen auch abweichend von den Gutachterinnen und Gutachtern erteilen.
3. Die Akkreditierung eines Studiengangs erfolgt nur im Einvernehmen mit dem LQL-Reviewteam. Präsidium oder Evaluationseinheit haben nicht die Möglichkeit sich über die Entscheidung des LQL-Reviewteam hinwegzusetzen.
4. Es gibt eine, dem Zeitaufwand angemessene Vergütung, mindestens für die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im LQL-Reviewteam. Die Vergütung sollte sich an den Honoraren von Akkreditierungsagenturen orientieren.
5. Die Studierenden werden am Ausarbeitungsprozess angehört und beteiligt.