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Diversitykonzept der LUH

Die Diversität an unserer Universität nimmt stetig zu. Nun wurde sich dieses Themas angenommen, wobei die geplanten Konzepte Studierenden und Mitarbeiter*innen zu Gute kommen sollen. Dabei werden Strukturen und Abläufe betrachtet.
Während die Universität noch auf die Veränderungen reagieren möchte, sehen wir Diversität als Chance, für die wir uns aktiv einsetzen wollen.

Ein wichtiger Aspekt dabei soll die Talentförderung sein. Dabei soll es jedoch nicht, wie der Name für uns zunächst vermuten ließ, um eine Unterstützung für einige wenige gehen sondern die Fähigkeiten jeder einzelnen sollen bestmöglich gefördert werden.
Weiterbildungen vor allem für Lehrende und eine Stärkung der Forschungsfelder, die mit Diversität zu tun haben, sind ebenfalls im Konzept angedacht. Die bisherigen Weiterbildungen seien jedoch noch sehr abstrakt und trotz der Nachfrage und des Bedarfs müssten neue Formate der Durchführung und Bewerbung initiiert werden.
Konkrete Projekte, die sich die Verantwortlichen wünschen, sind mehr Kinderbetreuung, Räume der Stille oder eine bessere Prüfungsüberwachung. Weitere Möglichkeiten werden in Nachteilsausgleichen, dem Geben von Chancen und Awarenesstrainings gesehen.
Dabei beginnen die Betrachtungen bereits beim Hochschulzugang. Gerade an diesem Punkt sehen wir zahlreiche Möglichkeiten die Hochschulen zu öffnen und für Diversität zu sorgen.
Ein Diversitäts-Rat soll die konstruktive Arbeit der AG fortsetzen, wobei noch Ideen gesucht werden, wie dieser möglichst sinnvoll besetzt werden kann.
Auch möchte sich das Gleichstellungsbüro in diesem Zusammenhang umbenennen.

Bereits seit dem letzten Jahr wird versucht für das Thema zu sensibilisieren. Die neuen Grundsätze rufen unter anderem zu einem „tolerante[n] Miteinander und gegenseitiger Achtung auf, Verhalten und Sprache sollen frei von Diskriminierungen sein, Beratungsstellen und Ansprechbarkeiten sollen geschaffen werden. Die Verantwortung hierfür liege jedoch bei allen Mitgliedern dieser Universität.
In einem nächsten Schritt sollen nun kleinere Projekte und Forschungsarbeiten gefördert werden. Initiativen hierzu könnten auf die Unterstützung durch das Gleichstellungsbüro zählen.

Damit setzt die Universität ein wichtiges Zeichen für Toleranz und Diversität, entgegen dem gesellschaftlichen Trend von Ausgrenzung und Hass. Wir begrüßen diese Ausrichtung und dass die Universität sich dieser Verantwortung annimmt. Jedoch bleibt zu hoffen, dass diese Ziele auch konsequent um- und durchgesetzt werden.

Soziales Zentrum im Moritzwinkel

Am 8. April wurde ein leerstehendes Universitätsgebäude im Moritzwinkel 12 von „Studierenden und Autonomen“ besetzt, wie Epping, Präsident der LUH, in der Senatssitzung berichtete.
Die Besetzer*innen wollten in dem ehemaligen Vereinsheim, welches bereits seit langer Zeit ungenutzt leer steht, ein soziales Zentrum errichten.
Die Universitätsleitung zeigte sich jedoch zu keinen Verhandlungen bereit. Epping versuchte, nach eigener Aussage, lediglich die Besetzenden zu einer friedlichen Räumung zu motivieren. Dies begründete er wie gewohnt rechtlich mit seiner Verkehrssicherungspflicht und berichtete, dass er die Räumung des seit 5 Jahren als irreparabel geltenden Anwesens gefordert und veranlasst habe.

Wir setzen uns seit langem für Frei- und Arbeitsräume ein und sehen uns seitens der Universität immer wieder mit der angeblichen Raumknappheit konfrontiert. Es wurde mittlerweile begonnen das Gebäude abzureißen.

Leitlinien zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung

Die Kommission für Verantwortung in der Forschung brachte Leitlinien zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung in den Senat ein. Diese orientierten sich an einer Publikation der Deutschen Forschungsgemeinschaft und beinhalteten einen essayistischen Kommentar sowie einige Leitlinien.
Noch immer gibt es an der Leibniz Universität Hannover (LUH) keine verpflichtende Zivil- und Transparenzklausel, obwohl sich die Studierendenschaft seit Jahren dafür einsetzt. Im AStA arbeitet eine eigens eingerichtete SB-Stelle dieses Thema auf, recherchiert eigenständig und versucht den Prozess kritisch zu begleiten. Dank Geheimhaltungsverpflichtungen, versteckten Umschreibungen (Stichwort: dualuse) etc. ist dies jedoch alles andere als eine dankbare, einfache Aufgabe. 
Die Ergebnisse dieser Nachforschungen passen zur jüngsten Bekanntgabe der Landesregierung zum Thema. Diese macht deutlich: Hannover belegt wieder einmal den traurigen ersten Platz und führt in Niedersachsen die meiste militärisch relevante Forschung durch. Der Versuch von Präsident Epping, dies in der Senatssitzung als bloße Darstellung durch die Landesregierung abzutun, darf nicht einfach hingenommen werden. Stattdessen muss zeitnah eine konsequente Aufarbeitung und Offenlegung erfolgen. 
Doch die Universität zeigt sich wenig bereit, auf die beträchtlichen Einnahmen durch Drittmittel und Fördergelder zu verzichten, wenn diese mit solch kritisch zu betrachtenden Projekten eingeworben werden. Das Präsidium vertritt hierbei den Standpunkt, dass die Einführung einer verbindlichen Transparenz und Zivilklausel in der Grundordnung der LUH einen unzulässigen Eingriff in die Freiheit von Forschung und Lehre darstelle. 
Die gesetzliche Grundlage hierfür im NHG erneut zu verankern, wurde durch die Landesregierung während der Novelle im vergangenen Jahr allerdings verpasst: Statt eine verbindliche Zivil-  und Transparenzklausel im Hochschulgesetz festzuschreiben, wurden die  Universitäten verpflichtet, Kommissionen für Verantwortung in der Forschung einzurichten. 
In der Folge appelliert die LUH nun (ganz im Einklang mit ihrer Auslegung der Wissenschaftsfreiheit) ganz offiziell an die Verantwortung ihrer Angehörigen und wälzt das Problem so auf einzelne Forschende ab. Diese wiederum sind  in Berufungsverfahren zunehmend auf eingeworbene Drittmittel angewiesen. Das Ausschlagen solcher ethisch fragwürdiger Projekte, kann somit ganz konkret und nachhaltig die eigene Karriere beeinträchtigen.
Nachdem wir die Position der Studierenden bereits in einem Radiointerview gegenüber dem deutschlandfunk verdeutlichen konnten, wurden die Leitlinien der Kommission für Forschungsethik im Senat thematisiert.
Diese (mit professoraler Mehrheit besetzten) Kommissionen, sollen sich mit der ethischen Abschätzung und möglichen Folgen von Forschungsprojekten und -vorhaben beschäftigen Sie haben jedoch keine eigenen Kompetenzen und dürfen nicht selbstständig tätig werden: Es handelt sich schlicht um ein beratendes Angebot für Forscher*innen, die Zweifel an ihrer eigenen Arbeit anmelden
Dennoch hat die Kommission es geschafft, eigenständig Leitlinien zu veröffentlichen. Zu unserem Bedauern stellen aber auch diese lediglich einen Apell an Eigenverantwortung und (Selbst-)Reflexion dar und offenbaren so die Handlungsunfähigkeit der Kommission.
Die Verantwortung für die einzelnen Projekte verbleibt so allein bei den Durchführenden und der Verzicht auf kritisch zu betrachtende Forschung wird lediglich als „letztes MIttel“ aufgeführt. Zuvor wird unter anderem zu umfassender Geheimhaltung geraten. Bei der Abwägung selbst, steht dann die Forschungsfreiheit an erster Stelle noch vor zu erwartenden Vorteilen und Gefahren.
Dieser Umgang ist aus unserer Sicht unverantwortlich. Die Verantwortung wird ohne jegliches Verständnis von realen Sachzwängen im Forschungsbetrieb von oben nach unten weitergereicht und es wird dabei blind an die Eigenverantwortlichkeit der Forschenden appelliert. Wie so häufig, steht die Wirtschaftlichkeit an erster Stelle. Deshalb bleibt unsere Forderung nach einer bindenden Zivil- und Transparenzklausel in der Grundordnung der Universität erhalten.

Kleine Fächer

Die Diskussion um kleine oder nichtausgelastete Studiengänge hält an. Um zu diesem Thema eine gemeinsame  Wissensbasis zu schaffen, hat die VPL (Vizepräsidentin für Lehre) E. Billman-Mahecha auf der letzten Senatssitzung am 13.04.2016 eine  Präsentation über kleine Studiengänge im Rahmen einer Themenarbeit auf Anfrage des Senats gehalten.
Die  Themenarbeit war jedoch größtenteils mit (juristischen) Definitionen  und Abgrenzungen gefüllt und hatte wenig Bezug zur Situation der Fächer an der Leibniz Universität Hannover. So wurden drei allgemeine Kriterien benannt, die kleine  Fächer von großen Fächern oder Spezialgebieten abgrenzen:

 

Eigenständiges Fach (Abgrenzung zu Spezialgebiet)
Wenige Standorte (Abgrenzung zu großen Fächern)
Wenige Professuren (Abgrenzung zu großen Fächern)


Diese  Definitionen wurden noch weiter erläutert und es wurde auch kurz auf die SItuation an der LUH eingegangen: Im Wintersemester 2015/2016 waren 26  Masterstudiengänge nicht ausgelastet von denen nur der Masterstudiengang  Meteorologie gemäß Definition ein kleines Fach ist.

Diese kleinen Fächer genießen eine Art Bestandsschutz, der durch Land und Universität gewährleistet wird.
Allerdings zielte die Anfrage des Senats deutlich stärker auf die unterausgelasteten Studiengänge der Leibniz Universität. Allein durch dieses Missverständnis zeigt sich jedoch, wie sinnvoll eine solche Klärung der Begriffe nötig war.
Problematisch sind zahlreiche Spezialmaster, die nur selten ein eigenes Fach darstellen. Strategisch ist für dieses Angebot ebenfalls nur die Universität zuständig.
Die Betrachtung der betroffenen Studiengänge erweist sich jedoch als schwierig, da auf der Fächerebene zumindest finanziell keinerlei Daten erhoben werden. Dennoch bleibt es zu analysieren welche Studiengänge zu Formelverlusten bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe durch das Land Niedersachsen führen und zu diskutieren, welche Verluste dabei in Kauf zu nehmen sind. 
Wie bisher sollen für die einzelnen Studiengänge individuelle Lösungen in Gesprächen gefunden werden, um die breite Vielfalt zu erhalten. Auch die Mitglieder der Lehrkommission werden das Thema weiterhin kritisch begleiten.

Stellungnahme zur StuRa Sitzung am 20./21.04.2016

Liebe Studierende, liebe Aktive in den Fachschaften und Hochschulgruppen, liebe Mitglieder des Studentischen Rates,
wir, Katrin und Lars, die studentischen Senator*innen, sind immer noch fassungslos aufgrund der letzten Sitzung des Studentischen Rates (StuRa) vom 20./21.04.2016. Wir und auch die Kritische Liste, über die wir in den Senat gewählt wurden, setzen uns aktiv gegen  menschenfeindliche Ideologien ein und bekämpfen diese. Daher fühlen wir uns gezwungen, diese Stellungnahme zu verfassen.
Für die Wahl des AStAs bewarben sich in der Sitzung zwei Kollektive, um die anstehenden Aufgaben der studentischen Interessensvertretung gemeinsam als Gruppe zu bewältigen. Beide Kollektive gaben an, sich lange und intensiv ausgetauscht zu haben und Freundschaften aufbauen konnten. Beide gaben an, eine grundsätzlich linke Politik führen zu wollen und sprachen sich explizit gegen Diskriminierung aus.
Was dann geschah, stand dem jedoch völlig entgegen. Nachdem sich beide Kollektive vorstellten, folgten inhaltliche Nachfragen und teilweise Debatten. Inmitten der Diskussion über das zweite sich vorstellende Kollektiv, kam eine Studierende zu Wort. Diese äußerte heftige Bedenken wegen der politischen Ausrichtung der Bewerberin für das Referat Politische Bildung des außerhalb der Findungsphase entstandenen Kollektivs (oft als „Gegen-Kollektiv“ bezeichnet). Die Angesprochene markierte bei Facebook rechtsextreme und verschwörungstheoretische Seiten und Beiträge mit „gefällt mir“ und teilt Inhalte von diesen sogar regelmäßig. Dabei handelt es sich um Seiten wie „Leute wacht auf“, „Freiheit durch Wissen – Nachrichten“ und etliche mehr. Zuletzt teilte sie am 30.01.2016 ein Video in dem unter anderem vor der „sexuellen Umerziehung unserer Kinder“, dem „Multikultiwahnsinn“ und dem „Zinsgeldsystem, dass die gesamte Menschheit versklavt“ gewarnt wird. Dort wird auch behauptet, dass Deutschland von der „BRD als GmbH verwaltet“ wird und sich das „deutsche Volk erheben muss“. Dazu gibt es zahlreiche antisemitische Collagen, sowie positiv inszenierte Bilder von PEGIDA-Aufmärschen. Auf den von der Bewerberin gelikten Facebookseiten finden sich auch Bilder in klassischer Nazi-Optik (z.B. Schwarz-Weiß-Rote Fahnen und Karten von Deutschland in Grenzen des Nationalsozialismus).
Diese Beiträge teilte die Politikstudentin ohne jegliche kritische Kommentierung, was nahelegt, dass sie zu diesen Inhalten stand.  Während der StuRa-Sitzung, gab die Kandidatin an, dass sie die Inhalte der von ihr geteilten und präferierten Beiträge und Seiten nicht kritisch hinterfragt hatte. Sie versuchte lediglich zu betonen, dass sie sich selbst nicht als „Nazi“ sehe, sondern sich bereits gegen Nazis eingesetzt zu haben. Sie scheint daher nicht in der Lage zwischen linken, rechten und Querfrontpositionen zu differenzieren.
Diese politischen Positionen wurden erst durch die aufmerksame Kommilitonin vorgebracht und von den Mitbewerber*innen des zweiten Kollektivs entweder toleriert oder sie waren trotz der angeblichen Freundschaft und des intensiven Austauschs im Vorfeld der Bewerbung trotz Facebook-Freundschaft nicht aufgefallen. Spätestens mit der Aufdeckung hätte unserer Ansicht nach jedoch eine Distanzierung stattfinden müssen. Die Reaktion der Mitbewerber*innen und von Teilen des Studentischen Rates war jedoch unfassbar. Statt einer Distanzierung wurden diese Verschwörungstheorien und rechtsextremen Inhalte von einem ihrer Mitbewerber mit dem verwenden peinlicher Facebook-Profilbilder verglichen und dadurch herabgespielt. Ihre Mitbewerber*innen stellten sich geschlossen hinter sie und nahmen sie in Schutz, sie hielten sie auch weiterhin für das Referat Politische Bildung geeignet, obwohl sie entweder bewusst rechtsextreme und verschwörungstheoretische Positionen vertritt oder nicht in der Lage ist, diese zu erkennen. Auch die politisch erfahreneren Mitglieder dieses zur Wahl stehenden Kollektivs, die sich teils als politisch links bezeichneten oder Mitglieder der Jusos waren, sahen keine Bedenken in ihrer Kandidatur. Nach kurzer Unruhe kehrte die Befragung unbeeindruckt zu anderen Themen zurück.
Dagegen wurde den kritisierenden Personen vorgehalten, mit dieser Offenlegung persönliche Angriffe zu führen, obwohl es üblich ist, die politische Einstellung einzubeziehen und Kandidierende beispielsweise zu Partei- oder Verbindungsmitgliedschaften zu befragen.
Erschreckender Weise erfuhr die Bewerberin ungeachtet oder wegen ihrer politischen Positionierung auch in Teilen des StuRas  weiterhin Zustimmung und wurde im ersten Wahlgang von zehn StuRa-Mitgliedern für geeignet befunden, das Referat Politische Bildung auszufüllen.
Das alamiert uns in höchsten Maße! Gerade in Zeiten von PEGIDA, selbsternannten „besorgten Bürgern“ und der scheinbar wachsenden Akzeptanz diskriminierender und rechtsextremer Ansichten in weiten Teilen der Gesellschaft ist es für uns unbegreiflich, wie eine solche Person als Bewerberin für das Referat Politische Bildung vorgeschlagen werden kann, von einem angeblich „linken“ Kollektiv mitgetragen und von einigen Mitgliedern des Studentischen Rates sogar gewählt werden kann. 
Da in der Sitzung lediglich vier der neun Referate besetzt wurden, bleibt weiterhin offen, wer die zukünftigen Referent*innen sein werden. Wir wollen deshalb klarstellen, dass es unsere politischen Grundsätze nicht zulassen mit Personen zusammenzuarbeiten, die rechtsextreme und verschwörungstheoretische Inhalte teilen, verbreiten, relativieren oder solche Personen unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin und Lars
(Studentische Senator*innen an der Leibniz Universität Hannover)
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Hier einige Beispiele der von ihr geteilten Beiträge und Inhalte, der von ihr mit „gefällt mir“ markierten Seiten:
Die von der Bewerberin mit „gefällt mir“ markierte Seite veröffentlicht regelmäßig Bilder wie dieses hier in Nazi-Optik und zeigt damit die Ideologie, welche darüber verbreitet werden soll. Immer wieder finden sich die Farben der sogenannten Reichsflagge (schwarz-weiß-rot), welche seit der Weimarer Republik von nationalsozialistischen Gruppen verwendet wird. Weitere Infos zu den Farben schwarz-weiß-rot in rechtsextremen Kontexten findet ihr u.a. hier: http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/reichskriegsflagge
Hier findet sich auch durch die Darstellung des nordischen Gottes Thor eine weitere Anknüpfung an die nationalsozialistische Ideologie. Hier eine Interessante Veröffentlichung zum Thema der Identifikation der Nazis mit nordischen Götterkulten: http://www.politikberatung.or.at/uploads/media/Der-Missbrauch-nordischer-Mythologie-und-Symbolik-durch-RechtsextremistInnen.pdf
Außerdem werden die Grenzen des Deutschen Reichs zur Zeit des NS aufgegriffen (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_1937)
Diese verschwörungstheoretischen Beiträge hat die Bewerberin für das Referat Politische Bildung auf ihrer Facebookseite geteilt. Dafür verantwortlich ist häufig der Kopp Verlag.
„Mit seinen Veröffentlichungen bewegt er sich auch im Bereich der rechten Esoterik, der Pseudowissenschaft und der Verschwörungstheorien. Er ist wegen rechtspopulistischer und rechtsextremer Publikationen umstritten.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Kopp_Verlag)
Auch dies ist ein verschwörungstheoretische Beitrag, den die Bewerberin aktiv geteilt hatte. Informationen zu den Zusammenhängen und ein kleiner Einblick in das Spektrum von Querfront Medien (zu denen viele der gelikten Seiten zählen)
Die Bewerberin teilte am 30.01.2016 ein Video, in dem unter anderem vor der „sexuellen Umerziehung  unserer Kinder“, dem „Multikultiwahnsinn“ und dem „Zinsgeldsystem, dass  die gesamte Menschheit versklavt“ gewarnt wird. Dort wird auch  behauptet, dass Deutschland von der „BRD als GmbH verwaltet“ wird und  sich das „deutsche Volk erheben muss“.
Diese Collage will den israelischen Ministerpräsidenten Binyamin Netanyahu als Angehörigen oder Unterstützer des terroristischen IS darstellen. Die Darstellung ist offen israelfeindlich und antisemitisch, da sie sowohl Israel, Netanyahu als auch den Davidstern direkt mit dem IS verbindet.
Dieses Bild teilte die Bewerberin auf ihrer Facebookseite. Impfkritik ist immer wieder ein Element von Verschwörungstheorien. ( http://www.cicero.de/salon/medizin-und-verschwoerungstheorie-die-wirre-gedankenwelt-der-impfgegner/58918 )
Diese Seiten werden von ihr geliked.
Die Facebookseite „Bürgerinitiative für Frieden in der Ukraine“, von der das von ihr geteilte Bild stammt, ist eine russisch-nationalistische Seite. Dort wird nicht nur sehr eindeutig über den Ukraine-Konflikt berichtet, sondern auch auch propagandistische Inhalte bzgl. des Syrienkriegs und Putinverehrung verbreitet. Bspw. werden die Armee des Diktatoren Assads und auch Putin als Befreier gefeiert. 
Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ wird von der von ihr gelikten Seite zu rechten Aufmärschen von PEGIDA und rechtsextremen Gruppen aufgerufen. https://de.wikipedia.org/wiki/Pegida Diese Beiträge finden sich immer wieder auf den von der Bewerberin mit „gefällt mir“ markierten Seiten.

Studentische Stellungnahme zur Selbstdokumentation

Wir dokumentieren hier unsere Stellungnahme zu Selbstdokumentation der Leibniz Universität Hannover zur Systemakkreditierung. Dieser Selbstdokumentation stellt die Qualsitätssicherung ander LUH dar und beschreibt den Prozess der eigenständigen Akkreditierung.

Unsere Stellungnahme greift die Kritik und den Prozess auf.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit senden wir, die studentischen Senator*innen an der Leibniz Universität Hannover, Ihnen die Stellungnahme der Studierenden zur Selbstdokumentation. Es handelt sich dabei um das Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses der Studierendenschaft. Beteiligt waren der Studientische Rat, der Allgemeine Studierendenausschuss, ein großer Teil der Fachschaften und zahlreiche in der Hochschulpolitik aktive Studierende.

Wir wollen auf der einen Seite unsere Kritik an der Systemakkreditierung in ihrer jetzt vorgeschlagenen Form anbringen, sowie den Prozess unserer Kritik darstellen. Diese wurde auch weitgehend auf unserem Blog (senat.asta-hannover.de) dokumentiert und wird durch die Dateien im Anhang ergänzt.

 

  1. Kritik an Selbstdokumentation

Wir haben uns an dem Prozess zur Einführung der Systemakkreditierung an der Leibniz Universität Hannover ab dem Punkt eingebracht, an dem er uns mitgeteilt wurde. Wir haben von Anfang an klar gemacht, was uns die wichtigsten Punkte sind:

  1. Eine deutliche Beteiligung der Studierenden in allen Phasen der Qualitätssicherung, da von den Auswirkungen vor allem die Studierendengruppe betroffen ist.
  2. Ein Gremium, das unabhängig vom Präsidium und der Evaluationeinheit die Studierbarket und Qualität des Studiengangs bewertet und in dem die Studierenden eine gewichtige Stimme haben.
  3. Die Absicherung, dass sich Studierende nicht auf Grund von Zeitmangel unzureichend einbringen können.

Hergeleitet aus diesen Ansätzen begrüßen wir die Stellung des LQL-Reviewteams innerhalb der Systemakkredetierung. Auch freuen wir uns darüber, dass Studierende mit zwei von sechs stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Gremium vertreten sind.

 

1.1 QM-Zirkel

Eine weitere gute Idee sind die QM-Zirkel auf Fakultätsebene. Dass hier jährlich der Stand der Qulität der Studiengänge durch ein Gremium bewertet wird, in dem mehrheitlich Studierende sitzen, ist erfreulich. Damit wird eine qualitative Bewertung der ermittelten Daten von denjenigen vorgenommen, die Semester für Semester unter diesen Studiengängen zu leben oder leiden haben.

Leider ist es eine gute Idee die unzureichend umgesetzt wurde. Anstatt die QM-Zirkel den jährlichen Bericht beschließen zu lassen, der in die sechsjährlichen Evaluation durch das LQL-Reviewteam einfließen soll, wird ein Bericht durch die/den Studiendekan/in erstellt, der lediglich die Diskussion im QM-Zirkel berücksichtigt (S. 44). Es ist keine fernliegende Annahme, dass unliebsame Ergebnisse aus dem QM-Zirkeln im Bericht nicht mehr aufgeführt werden, um eine spätere Akkreditierung nicht zu gefährden.

Damit wird die Idee der QM-Zirkel adabsurdum geführt, denn das LQL-Reviewteam weiß nie, ob hier die Meinung der bewertenden Studierenden aus dem QM-Zirkel aufgeschrieben wurde oder die geschönte Version der/des Studiendekan*in.

 

1.2 Besetzung des LQL-Reviewteams

Ein weiterer Kritikpunkt unsererseits ist das Zustandekomme des jeweiligen LQL-Reviewteams aus dem Pool der LQL-Beauftragten. Das Team wird in Abstimmung zwischen VPL und Evaluationseinheit zusammengesetzt (S. 43). Und wird dem Senat lediglich zur Kenntnisnahme gegeben. Das ist zwar praktisch und schnell, birgt aber die Gefahr, dass unliebsame LQL-Beauftragte nicht benannt werden. Wir würden uns wünschen, dass Wahlweise die LQL-Beauftragten selbst oder der Senat das Reviewteam bestimmt.

 

1.3 Problematik der unbezahlten Mehrarbeit

Besonders beschäftigt hat uns aber die Frage, ob eine Beteiligung der Studierenden im eigentlichen LQL-Review, das alle sechs Jahre stattfindet, tatsächlich sicher gestellt ist. Dies ist die Aufgabe, die bei der vorherigen Programmakkreditierung durch das externe Gutachter*innengremium übernommen wurde. Wie auch aus der Selbstdokumentation zu entnehmen, sind die Aufgaben ähnliche und der Arbeitsaufwand wird es auch sein.

Diese Aufgabe soll nun unbezahlt von den Statusgruppen übernommen werden und hat uns daher vor die Frage gestellt, ob wir als Studierendenschaft dazu bereit sind dies zu übernehmen und ob es uns überhaupt möglich ist. Schon heute schaffen wir es selten alle Kommissionen des Senats und all die anderen Gremien, AGs, StuKos usw. zu besetzen. Nur handelt es sich bei der Akkreditierung von Studiengängen um einen wesentlichen Kernbereich der Qualitätssicherung, der nicht einfach nebenbei erledigt werden kann. Uns war foglich wichtig, dass die Studierenden im LQL-Reviewteam entsprechend entschädigt werden, so dass sie den Aufwand dort nicht gegen das Studium oder eine Erwerbsarbeit abwägen müssen. Denn hierunter würde auch die Qualität der Begutachtung leiden.

Wir sehen hier ein generelles Problem, wenn vormalig bezahlte Tätigkeiten oder andere zusätzliche Aufgaben in Gremien ausgelagert werden, ohne einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen. Auf der einen Seite ist die Mitarbeit immer möglich, auf der anderen Seite gibt es aber auch keine Verpflichtung für die Universität die Möglichkeit der Mitarbeit sicherzustellen. Und so hängt es davon ab, ob die Studierenden bereit sind für diese Zeit auf ihr Studium zu verzichten oder ihre Eltern diesen „Spaß“ bezahlen. Die Regelungen im BAföG und zu Langzeitstudiengebühren sind hier unzureichend, da für eine Mitarbeit im LQL-Reviewteam nur Studierende in Betracht kommen, die schon eine gewisse Zeit in der universitären Selbstverwaltung tätig waren und daher die möglichen Verlängerungen schon aufgebraucht sind.

Wir haben daher von Beginn an eine Entlohnung der Tätigkeit im LQL-Reviewteam gefordert und klar gestellt, dass wir ohne diese die Beteilgung der Studierenden in Gefahr sehen.

 

1.4 Rolle des Präsidiums

Zuletzt ist noch die dominante Rolle des Präsidiums im Verfahren zu nennen. Die Systemakkreditierung birgt viel stärker als die Programmakkreditierung die Gefahr aufgrund anderer Abhängigkeiten und Beziehungen innerhalb der Universität zu sachfernen Ergebnissen zu kommen. Inwiefern sich das aufheben lässt, ohne die Rolle des Präsidiums für die Universität grundsätzlich zu überdenken, wissen wir nicht. Es hat aber im Prozess keine wesentliche Rolle gespielt, den Einfluss des Präsidiums zurückzudrängen.

 

  1. Prozessbeschreibung unserer Kritik an der unbezahlten Mehrarbeit

Anders als die Prozessbeschreibung der Selbstdokumentation nahelegt, war der Prozess nicht so unwidersprochen. Unsere Kritik ist keine Randnotiz und es handelt sich bei dieser Einschätzung der Lage auch nicht um die alleinstehende Meinung von uns studentischen Senator*innen. Die Einschätzung, dass eine Systemakkreditierung nur bei entsprechender Entlohnung der studentischen Mitglieder des LQL-Reviewteams zu machen ist, teilt die gesamte Studierendenschaft. In dem fast einjährigen Prozess haben sowohl der Studentische Rat (einstimmig), als auch der AStA, sowie die meisten Fachschaftsräte ihre Ablehnung der Systemakkreditierung in dieser Form zum Ausdruck gebracht. Auch in den öffentlichen Diskussionen, die wir zu diesem Thema gemacht haben, kam die Ablehnung zum Vorschein. Schlussendlich zeigt sich diese Ablehnung durch die Nichtnominierung von studentischen Mitgliedern durch die Fachschaftsräte.

Die Position ist klar: Wir werden keine Qualitätssicherung der Studiengänge mittragen, die auf unsere Kosten eingeführt wird.

Wie dem Anhang zu entnehmen ist, haben wir das an vielen Stellen deutlich gemacht. Wir haben schriftliche Voten zu unserer Position im Senat zu Protokoll gegeben, Gespräche mit dem Präsidium geführt, Pressearbeit gemacht und einen offenen Brief an die Ministerin Frau Heinen-Kljajić geschickt.

 

  1. Einschätzung der derzeitigen Regelung

Leider hat das alles nichts geholfen, sodass wir nun mit einer Kompromisslösung vorlieb nehmen müssen. Diese beinhaltet die Möglichkeit, dass die Universität für die Akkreditierungsverfahren auf Studierende aus dem Studentischen Akkreditierungspool des fzs zurückgreifen kann. Diese müssen als externe Gutachter*innen entsprechend entlohnt werden. Damit sind einige unserer Kernforderungen erfüllt, es bietet sich jedoch durch die Umstellung auf die Systemakkreditierung damit kein Vorteil für die Studierenden gegenüber der Programmakkreditierung.

Durch diesen Kompromiss werden Studierende für diese Arbeit entlohnt und die Studierenden des Akkreditierungspools sind auch entsprechend geschult, um studentische Belange in einem Akkreditierungsverfahren möglichst gut zu vertreten. Allerdings entfallen für die Gruppe der Studierenden auch die Vorteile einer internen Akkreditierung, die die anderen Statusgruppen aber vor allem das Präsidium für sich nutzen können. Eventuell werden durch persönliche Bekanntschaften, Kontakte und Kenntnisse der Strukturen vor Ort spezielle Dynamiken innerhalb des Reviewteams geschaffen, die für Außenstehende zunächst fremd sind und in die sie sich nicht optimal einfinden können. Auch sehen wir die Gefahr von Interessenskonflikten, innerhalb der anderen beteiligten Akteure, die ebenfalls zu Lasten der Studierenden genutzt werden könnten. Diese Punkte sind im Vorangehenden bereits ausgeführt.

 

  1. Exkurs: Lehrpreis 2016 – eine Farce

Überraschend nehmen wir zur Kenntnis, dass die Vergabe des Preises für Exzellente Lehre in der Selbstdokumentation als Teil der Qualitätssicherung der Lehre Erwähnung findet.

Seit Jahren gibt es daran Kritik der Studierenden und nun hat das Präsidium beschlossen, den Preis alleine zu verleihen. Das führte zu einem Boykott seitens einem großen Teil der Studierendenschaft und zu lediglich einer Nominierung mit Zustimmung der Studierenden. Das sollten Sie der Vollständigkeit halber wissen.

 

  1. Fazit

Wir ziehen für uns das Fazit, dass es mit dieser Systemakkreditierung keine wesentliche Verbesserung gegenüber der Programmakkreditierung gibt. Inwiefern es jemals eine Beteiligung der Studierendenschaft der LUH am Verfahren der Systemakkreditierung geben wird, werden die Gremien der Studierendenschaft diskutieren müssen. Zunächst wird das Verfahren jeden Fall mit externen studentischen Gutachter*innen auskommen müssen.

Systemakkreditierung: Offener Brief an das Ministerium

Sehr geehrte Frau Heinen-Kljajić,

wir, die studentischen SenatorInnen an der Leibniz Universität Hannover
(LUH) und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Leibniz
Universität Hannover, wenden uns mit einem Anliegen an Sie, da wir die
Möglichkeiten innerhalb der universitären Gremien als ausgeschöpft ansehen.

An der LUH soll das Akkreditierungsverfahren von der Programm- auf die
Systemakkreditierung umgestellt werden. Wir begleiten diese Umstellung
seit sie im April in den Senat eingebracht wurde. Schon damals haben wir
deutlich gemacht, dass wir eine Beteiligung der Studierenden an dieser
Art der Qualitätssicherung nicht sicher gestellt sehen, wenn es keine
angemessene Entschädigung für die Mitarbeit in diesem Gremium gibt.

Als Vorbild sehen wir die Programmakkreditierung, in der die
studentischen Gutachter*innen ein Honorar für ihre Tätigkeit bekommen
und so sichergestellt wird, dass sie sich entsprechend schulen und
vorbereiten können. Da nun die gleiche Aufgabe - nur eben innerhalb der
Universität - erledigt werden soll, fordern wir schlicht diese Tätigkeit
weiterhin zu entlohnen. Zudem stellt das Akkreditierungsverfahren eine
umfangreiche, zusätzliche Aufgabe dar, die nicht auch noch ehrenamtlich
durch die Studierenden erledigt werden kann und sollte.

Wir haben dieses Anliegen sowohl öffentlich kommuniziert
(https://senat.asta-hannover.de/category/systemakkreditierung), sowie
mehrfach im Senat und in Gesprächen mit dem Präsidium angesprochen.
Gerade vom Präsidenten ist uns aber sehr deutlich klar gemacht worden,
dass es keine Entschädigung für die Mitarbeit in der
Systemakkreditierung geben soll. Daraufhin haben wir am 19.11. einen
Antrag in den Senat eingebracht, sich um einen Ausgleich für die
Studierenden zu bemühen. Nicht zuletzt, um ihre Beteiligung am Verfahren
sicher zu stellen. Doch dieser wurde abgelehnt.

Das stellt uns vor das Problem, dass nun vermutlich am 16.12. ein
internes Qualitätssicherungsverfahren beschlossen wird, ohne dass die
Beteiligung der Studierenden sichergestellt ist. Für uns ist es völlig
unverständlich, wie man ein Verfahren konzipieren kann, ohne sich
Gedanken darüber zu machen, wer die Arbeit darin erledigt. Falls es
tatsächlich keine Möglichkeit geben sollte, eine Entlohnung für
Studierende vorzusehen, dann muss von der Umstellung auf die
Systemakkreditierung Abstand genommen werden. Das hätte bereits vor
einem Jahr klar sein können. Spätestens aber, als wir unsere Bedenken
deutlich machten.

Der Studentische Rat hat daraufhin beschlossen, dass es keine
Beteiligung seitens der Studierendenschaft an dem Verfahren der
Systemakkreditierung geben wird. Nach unserem Wissensstand gibt es
derzeit ohnehin keine Studierenden, die bereit wären, sich am internen
Akkreditierungsgremium zu beteiligen.

Das Präsidium der LUH droht mit seinem Vorgehen, gegen den expliziten
Willen der Studierenden, ein neues Qualitätssicherungsverfahren für
Studium und Lehre einzuführen. Und das alles nur wegen einer geforderten
fairen Entlohnung für die Mitarbeit im LQL-Reviewteam?!

Eventuell wäre eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen auch durch
das Ministerium oder entsprechende Gremien des Landtags möglich. Falls
es tatsächlich keine rechtliche Möglichkeit gibt, Studierende für ihre
Mitarbeit zu entlohnen, wie das Präsidium behauptet - und auch sonst
kein Weg besteht Studierende für die Mitarbeit bei der
Systemakkreditierung freizustellen und zu entlohnen, dann muss von dem
geplanten Qualitätssicherungsverfahren zwingend Abstand genommen werden.

Mit der NHG-Novelle haben Sie sich auf die Fahnen geschrieben die
Beteiligung der Studierenden zu stärken. An der LUH passiert gerade das
genaue Gegenteil und zwar im Kernbereich von Lehre und Studium. Wir
bitten Sie daher, das Präsidium der LUH zum Einlenken zu bewegen.
Andernfalls sehen wir kein Qualitätssicherungsverfahren an der LUH, das
diesen Namen verdient.

Mit freundlichen Grüßen,

Fabian Voß und Katrin Kogel
(studentische VertreterInnen im Senat der LUH)

und der AStA der Leibniz Universität Hannover

Das Präsidium will den Preis für Exzellente Lehre auf jeden Fall

Am vergangenen Mittwoch tagte die neue Lehrkommission zum ersten Mal. Die Mitglieder der Kommission sind sehr motiviert, die großen Themen an der Universität im Bereich der Lehre kritisch zu begleiten. Die Kommission sieht ihre Aufgaben und Möglichkeiten in der Begleitung der Projekte und dem Führen von Gesprächen mit beteiligten Akteuren und Statusgruppen.
Obwohl nicht eigentliches Thema der Sitzung, gab es auch eine Nachfrage zum Lehrpreis, der in den vergangenen Jahren durch diese Kommission vergeben wurde und immer wieder Streitthema war. Frau Billmann-Mahecha, die Vize-Präsidentin für Lehre, berichtet daraufhin, dass sich das Präsidum hier mit dem AStA in einem Konflikt befunden hätte und darauhin beschlossen habe, den Preis alleine und nur durch das Präsidium zu vergeben. Dabei versuchte sie den Konflikt lediglich auf AStA und Präsidium einzugrenzen und verdrehte auch einge weitere Informationen. Es handelt sich hier jedoch nicht um einen eigenmächtigen Boykottaufruf des AStAs, sondern um einen Beschluss des Studentischen Rates, in dem weite Teile der Studierendenschaft repräsentiert sind, sich nicht für eine angebliche Beteiligung bei der Vergabe eines Preises dieser Art herzugeben. Auch die studentischen Senator*innen waren in die Konflikte verwickelt.
Für die Studierendenschaft ist klar, dass nur die Studierenden selbst Lehre bewerten können und sie daher maßgeblich in die Verleihung eines solchen Preises mit einbezogen werden müssen. Eine Vergabe durch den Studentischen Rat schien hier zuletzt wünschenswert. Andernfalls, wie in der jetzigen Situation, offenbart ein solcher Preis seinen willkürlichen Charakter und das Fehlen jeglicher fundierter Kriterien.  
Um studentische Beteiligung vorzutäuschen, hatte das Präsidium die Studiendekan*innen um Vorschläge in Absprache mit den Studienkommissionen gebeten. Die Formulierung war jedoch so gewählt, dass es den Studiendekan*innen auch ohne Beteiligung der Studienkommissionnen möglich ist, Vorschläge einzureichen. Zufrieden verkündete die Vize-Präsidentin für Lehre, dass trotz des Beschlusses der Studierendenschaft Vorschläge für den Preis eingegangen seien. Über deren Herkunft und Anzahl konnte sie jedoch keine Auskünfte geben, auch nicht darüber, ob diese Vorschläge mit studentischer Beteiligung zu Stande gekommen sind oder nicht.
  
Wieder kommt es nicht dazu, dass das Präsidium diesen, von der Studierendenschaft seit Jahren kritisierten, Preis oder dessen Vergabepraxis grundsätzlich überdenkt. Es zeigt sich fest entschlossen, diese scheinbare Auszeichnung  nach eigenem Gutdünken zu vergeben und selbst bei einem solchen Preis im Bereich der Lehre, die Meinung der Studierenden bewusst zu übergehen.

Presseerklärung des AStA: Qualitätssicherung auf Kosten von und gegen den Willen der Studierenden?

Der AStA hat zum derzeitigen Stand der Systemakkreditierung an der Leibniz Universität folgende Presseerklärung herausgegeben:

Die Qualitätssicherung der Studiengänge beruht auf Akkreditierungsverfahren. Diese sind – seit den Bologna-Reformen – für alle Studiengänge oder auch für ganze Universitäten Pflicht. Am 20.05.2015 wurde über die Beantragung einer Systemakkreditierung für die Leibniz Universität Hannover im Senat abgestimmt. In Zukunft sollen also nicht mehr einzelne Studiengänge, sondern viel mehr das Qualitätssicherungssystem der Universität akkreditiert werden. Eine Überprüfung der einzelnen Studiengänge sei, so die Annahme, nicht mehr notwendig, wenn das Qualitätssicherungsmanagement ausreichend greife. Die studentischen Senator*innen stimmten unter der Prämisse dafür, dass Studierende maßgeblichen Anteil an der Ausarbeitung und Durchführung des Verfahrens bekommen und für diesen zeitlichen Mehraufwand angemessen entschädigt werden – letzteres wird derzeit durch die Hochschulleitung abgelehnt.

Innerhalb der Akkreditierungsverfahren soll regelmäßig die Qualität der Lehre geprüft und sichergestellt werden. Grundsätzlich geht es dabei um Studierbarkeit oder Wirtschaftlichkeit einzelner Studiengänge. Außerdem soll auf dieser Basis für die angestrebte Vereinheitlichung im Bachelor-Master-System eine gewisse Vergleichbarkeit hergestellt werden. Im bisher allgemein üblichen Verfahren der Programmakkreditierung, wird die Überprüfung der Studiengänge durch externe Agenturen durchgeführt, die als Vereine nicht gewinnorientiert arbeiten. Auch die Studierenden werden am Prozess beteiligt und unabhängig befragt. Dabei sind mindestens 25 % der Gutachter*innen Studierende. Immer mehr Universitäten stellen nun die Akkreditierungsverfahren auf eine Systemakkreditierung um. Dabei wird die Universität überprüft, ob sie in der Lage ist, die Akkreditierungen der Studiengänge selbst durchzuführen. Hierfür müsste die Universität über eine geeignete Struktur verfügen, die jedoch selbst ausgestaltet werden kann. Das bietet auch Chancen einer starken studentischen Beteiligung, jedoch besteht gleichzeitig die Gefahr, dass einzelne Statusgruppen übergangen werden, was sich im laufenden Planungsprozess derzeit abzeichnet.

Fabian Voß, studentischer Vertreter im Senat der Leibniz Universität, erklärt: „Entscheidend ist für uns, dass Studierende gewichtig im LQL-Reviewteam vertreten sein sollen. Dieses Gremium ist maßgeblich am Akkreditierungsprozess beteiligt und erstellt Empfehlungen und Auflagen. Hierbei darf nicht davon ausgegangen werden, dass Studierende diese Arbeit einfach so zusätzlich zu den Anforderungen ihres Studiums erledigen. In der Programmakkreditierung wurden die Beteiligten an diesen Prozessschritten vergütet. Da Studierende den dortigen Arbeitsaufwand nicht von ihrer Arbeitszeit absetzen können und dadurch gegenüber anderen Statusgruppen benachteiligt sind, muss auch hier über eine entsprechende Aufwandsentschädigung nachgedacht werden. Studierende sind als einzige Statusgruppe nicht in einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität. Sie müssen daher jede zusätzliche Aufgabe in der Hochschule gegen Studium und Erwerbsarbeit abwägen.“

Katrin Kogel, studentische Senatorin, ergänzt: „Dieses Gremium, in dem alle Statusgruppen vertreten sein sollen, darf nicht übergangen werden! Es muss sichergestellt sein, dass das Präsidium oder die Evaluationseinheit sich nicht über Entscheidungen oder Empfehlungen des Gremiums hinwegsetzen können. Bei einem Akkreditierungsverfahren darf es nicht darum gehen, die Interessen des Präsidiums im Wettbewerb mit anderen Universitäten zu verfolgen sondern es müssen gute Studiengänge mit guten Studienbedingungen geschaffen und langfristig erhalten werden. Ferner müssen Studierende an möglichst vielen Stellen angehört und beteiligt werden, da sie letztendlich die so akkreditierten Studiengänge studieren müssen.

Es besteht die Gefahr, dass trotz einer theoretisch möglichen Beteiligung der Studierenden im Prozess der Systemakkreditierung, die tatsächliche Beteiligung nicht sichergestellt ist. Was haben Studierende davon an der Qualitätssicherung der Studiengänge theoretisch mitzuwirken, wenn sie in der Realität kaum oder keine Zeit dazu finden diese Aufgabe gewissenhaft zu erledigen? Wir halten deshalb eine Entschädigung für zwingend notwendig.“

In der Senatssitzung am 18. November 2015 wurde der Prozess erneut diskutiert. Trotz der großen Vorteile, welche die Universität aus der Systemakkreditierung für sich gewinnen kann, zeigte sich vor allem das Präsidium nicht bereit, eine studentische Beteiligung am Verfahren sicherzustellen. Die Akkreditierung der Studiengänge ist eine durch das NHG vorgeschriebene Aufgabe der Universität, bei der diese darauf verwiesen ist, eine fundierte Meinung der Studierenden einzuholen. Die theoretische Möglichkeit und eine angebliche Verpflichtung der Mitglieder der Universität sich einzubringen, waren entlang der Debatte Argumente gegen eine Aufwandsentschädigung für die Arbeit der Studierenden im LQL-Reviewteam. Vorrangig wurde dabei rechtlich argumentiert. Das Präsidium unterstellte den studentischen Senator*innen im Verlauf der Debatte eine „Forderung nach widerrechtlichem Handeln“, als diese eine umfassende Prüfung gesetzlicher Möglichkeiten forderten. Die Aufgaben des Reviewteams wurden in der bisherigen Programmakkreditierung stets vergütet und die Stimme der Studierenden war im Verfahren gesichert.

Studierende sind häufig gezwungen neben dem Studium einer Lohnarbeit nachzugehen und haben daher wenige Freiräume sich hochschulpolitisch zu engagieren. Das Suchen von Vertreter*innen für immer mehr Gremien, gestaltet sich zunehmend schwieriger, da viele sich nicht erlauben können, ihr Studium für ihr Engagement zu verzögern. Daher ist eine angemessene Entschädigung für den Arbeitsaufwand in diesem Gremium zwingende Voraussetzung für eine Beteiligung der Studierenden.“, so Bodo Steffen, Referent für Kommunikation und Öffentlichkeit im AStA.

Der Studentische Rat (StuRa) beschloss daraufhin in seiner Sitzung am 25. November 2015, sich nicht weiter an dem Verfahren zu beteiligen, solange eine angemessene Beteiligung der Studierendenschaft sowie eine entsprechende Vergütung der Tätigkeit nicht sichergestellt sind. Nach unseren Informationen gibt es bisher keine*n Studierende*n, der*die für eine Mitarbeit im Reviewteam zur Verfügung steht.

Der Beschluss des StuRa im Wortlaut:

Die Fachschaftsräte und Fachräte, sowie die studentischen Mitglieder in den Studienkommissionen, den Fakultätsräten und im Senat werden aufgefordert keine Personen für das LQL-Reviewteam zu delegieren. Alle Studierenden werden aufgefordert sich nicht an der Mitarbeit bei der Systemakkreditierung zu beteiligen.

Der AStA wird aufgefordert, unser Begehren nach einem Ausgleich für die Arbeit im LQL-Reviewteam und unsere Weigerung im Fall des nicht Erfüllens öffentlich zu kommunizieren und beim Ministerium zu melden.“

Eine Akkreditierung ohne die Beteiligung von Studierenden sollte nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich sein. Trotzdem weigert sich vor allem das Präsidium, auf die Belange und Bedürfnisse der Studierendenschaft einzugehen. Wie auch schon in der Änderung zur Vergabepraxis des „Preises für exzellente Lehre“, versucht die Leitung der Universität, die Beteiligung der Studierenden möglichst klein zu halten.

Das neue Präsidium ist kaum ein Jahr im Amt und es droht ein zweites Mal die deutlichen Bedenken der Studierenden zu übergehen. Wie schon bei dem neuen Vergabeverfahren für den Lehrpreis, werden die Studierenden auch bei diesem Verfahren nicht mitspielen:

So wird eine konstruktive Mitarbeit der von wichtigen Entscheidungen betroffenen Statusgruppe – den Studierenden – bereits im Vorfeld unterbunden oder zumindest stark eingeschränkt. Die Hochschulleitung täte gut daran, sich daran zu erinnern, wer ihre Hörsäle füllt und unter den gegebenen Lehrbedingungen an der LUH studiert. Diese Umstände können nur in einer konstruktiven Zusammenarbeit erhalten oder gar verbessert und weiter ausgebaut werden. Die eigenen Vorstellungen auf Kosten von und gegen den Willen der Studierenden durchsetzen zu wollen, trägt nicht dazu bei.“ schließt Fabian Voß.

Die Frage, ob es ohne die Beteiligung der Studierenden eine angemessene Form der Qualitätssicherung gibt, muss dann die Akkreditierungsagentur entscheiden.