Änderung der Prüfungsordnung in den Lehramtsstudiengängen!

Liebe Lehramtstudierende aufgepasst, die Prüfungsordnung wurde nun an die Musterprüfungsordnung angepasst. Ihr wurdet per Mail darüber informiert und automatisch in die neue Prüfungsordnung überführt. 
Das Ganze hat für die Meisten nur Vorteile, bei Bedarf solltet ihr euch jedoch schnell an das Prüfungsamt wenden, um noch nicht verbuchte Leistungen nachtragen zu lassen.
Doch Achtung, für einige Leute würde es bedeuten, dass sie noch weitere Leistungen erbringen müssten, während andere nicht mehr angerechnet werden würden. Vor allem wenn ihr euch am Ende eures Studiums befindet, könnte es negative Folgen haben, wenn ihr jetzt noch in eine neue PO umsteigt.
Daher solltet ihr genau überprüfen, was sich bei euch ändert und euch bei Bedarf ans Prüfungsamt wenden. Dort wird sich um eine Lösung gekümmert, denn euch darf bei dem ganzen Verfahren wirklich kein Nachteil entstehen. Also keine Panik, aber informiert euch über eure Situation. Bis Ende Dezember könnt ihr gegebenenfalls beantragen in der alten Prüfungsordnung zu bleiben.
Mehr Infos findet ihr hier: 
Dies Betrifft die Studiengänge Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden Schulen und Lehramt Sonderpädagogik.

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