Ablehnung des Exzellenzantrags der Leibniz Universität Hannover

Genau vor einer Woche fand eine Sondersitzung des Senats der Leibniz Universität Hannover statt, bei der es in erster Linie um den Exzellenzantrag des Verbunds LUH & MHH ging. Bei der Abstimmung stimmten wir, die studentischen Vertreter*innen, gegen diesen Antrag:

Minderheitenvotum zum Antrag einer Stellungnahme zur Bewerbung als Exzellenzuniversität

Seit Beginn des Verfahrens bezüglich der Exzellenzstrategie üben wir, als Vertreter*innen der Studierendenschaft, massive Kritik an diesem Vorhaben.

Die Ablehnung der Exzellenzstrategie ist eine ausgesprochen politische Entscheidung. Eine Entscheidung, ob die Universität, an der man arbeitet und/oder studiert, sich dafür entscheidet eine Förderung anzunehmen, die kleine und mittlere Hochschulen bewusst benachteiligt. Obwohl das Präsidium immer wieder versucht hat, unsere ablehnende Stellung zu Gunsten der Exzellenzstrategie zu verändern, machen wir deutlich: einer Ungleichbehandlung der Universitäten können wir nicht zustimmen. Daher konnte diese Entscheidung von uns nur mit einem klaren Nein quittiert werden.

Denn trotz der Aussage, dass sich auch für Studierende die Bewerbung als Exzellenzuniversität lohnen kann, sind konkrete Handlungsziele der Universität im Bereich der Lehre kaum erkennbar. Der von Studierenden vorgeschlagene Lehrfonds wird nicht umgesetzt werden, ebenso wenig wie eine Verbesserung der Lernbedingungen für die Studierenden. Wie auch bereits in vergangenen Diskussionen kritisiert, wird der Fokus auf besonders begabte Studierende gelegt. Dabei vergisst die Universität, dass es gerade Studierende mit Problemen sind, welche eine besondere Förderung benötigen.

Wir empfinden dies als einen Schlag ins Gesicht für die größte Statusgruppe an der Leibniz Universität Hannover. In der Studierendenschaft hat sich der Eindruck zementiert, dass dieses Programm in erster Linie für die Forschung gedacht ist und die Lehre nur mit aufgegriffen wird, um auch Studierende befriedigen zu können.

Hinzu kommt eine Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover, die auf einem Vertrag fußt, der weder von den studentischen Senatsmitgliedern der MHH noch von denen der LUH mitgetragen wird. Auch hier wurden unsere zentralen Forderungen nicht beachtet. Außerdem kommen wir nicht umhin zu bemerken, dass die Kooperation zwischen LUH und MHH eher wie eine Zwangsheirat, als eine Liebesheirat wirkt.

Des Weiteren sehen wir, als studentische Vertreter*innen im höchsten demokratisch legitimierten Beschlussgremium der Universität, es mit großer Skepsis, dass durch eine positiv ablaufende Bewerbung §46 NHG in Kraft treten würde, was eine Beschneidung von demokratisch institutionalisierten Rechten möglich macht.

Abschließend stellen wir fest, dass eine Zustimmung dieses Antrags für uns unmöglich ist. Daher lehnen wir diesen ab. Diese Ablehnung wurde auch von dem höchsten empfehlenden Gremium der Studierendenschaft, auf der Vollversammlung, am 05.12.18 beschlossen.

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