Ablehnung des Exzellenzantrags der Leibniz Universität Hannover

Genau vor einer Woche fand eine Sondersitzung des Senats der Leibniz Universität Hannover statt, bei der es in erster Linie um den Exzellenzantrag des Verbunds LUH & MHH ging. Bei der Abstimmung stimmten wir, die studentischen Vertreter*innen, gegen diesen Antrag:

Minderheitenvotum zum Antrag einer Stellungnahme zur Bewerbung als Exzellenzuniversität

Seit Beginn des Verfahrens bezüglich der Exzellenzstrategie üben wir, als Vertreter*innen der Studierendenschaft, massive Kritik an diesem Vorhaben.

Die Ablehnung der Exzellenzstrategie ist eine ausgesprochen politische Entscheidung. Eine Entscheidung, ob die Universität, an der man arbeitet und/oder studiert, sich dafür entscheidet eine Förderung anzunehmen, die kleine und mittlere Hochschulen bewusst benachteiligt. Obwohl das Präsidium immer wieder versucht hat, unsere ablehnende Stellung zu Gunsten der Exzellenzstrategie zu verändern, machen wir deutlich: einer Ungleichbehandlung der Universitäten können wir nicht zustimmen. Daher konnte diese Entscheidung von uns nur mit einem klaren Nein quittiert werden.

Denn trotz der Aussage, dass sich auch für Studierende die Bewerbung als Exzellenzuniversität lohnen kann, sind konkrete Handlungsziele der Universität im Bereich der Lehre kaum erkennbar. Der von Studierenden vorgeschlagene Lehrfonds wird nicht umgesetzt werden, ebenso wenig wie eine Verbesserung der Lernbedingungen für die Studierenden. Wie auch bereits in vergangenen Diskussionen kritisiert, wird der Fokus auf besonders begabte Studierende gelegt. Dabei vergisst die Universität, dass es gerade Studierende mit Problemen sind, welche eine besondere Förderung benötigen.

Wir empfinden dies als einen Schlag ins Gesicht für die größte Statusgruppe an der Leibniz Universität Hannover. In der Studierendenschaft hat sich der Eindruck zementiert, dass dieses Programm in erster Linie für die Forschung gedacht ist und die Lehre nur mit aufgegriffen wird, um auch Studierende befriedigen zu können.

Hinzu kommt eine Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover, die auf einem Vertrag fußt, der weder von den studentischen Senatsmitgliedern der MHH noch von denen der LUH mitgetragen wird. Auch hier wurden unsere zentralen Forderungen nicht beachtet. Außerdem kommen wir nicht umhin zu bemerken, dass die Kooperation zwischen LUH und MHH eher wie eine Zwangsheirat, als eine Liebesheirat wirkt.

Des Weiteren sehen wir, als studentische Vertreter*innen im höchsten demokratisch legitimierten Beschlussgremium der Universität, es mit großer Skepsis, dass durch eine positiv ablaufende Bewerbung §46 NHG in Kraft treten würde, was eine Beschneidung von demokratisch institutionalisierten Rechten möglich macht.

Abschließend stellen wir fest, dass eine Zustimmung dieses Antrags für uns unmöglich ist. Daher lehnen wir diesen ab. Diese Ablehnung wurde auch von dem höchsten empfehlenden Gremium der Studierendenschaft, auf der Vollversammlung, am 05.12.18 beschlossen.

Programm 2018

Auch ab April 2018 möchten wir euch weiterhin im Senat der Leibniz Universität Hannover vertreten.

UNSERE IDEEN FÜR 2018

ELEKTRONISCHE WAHLEN: An der MHH können die Studierenden ihre Studierendenvertretungen online wählen, während wir noch ins Wahllokal laufen müssen. Die Wahllokale sind oft nicht nur schwer zu finden, sondern auch schwierig zu organisieren. Es braucht viele Freiwillige und ein aufwendiges hin und her der Wahlunterlagen und -urnen. Es gibt sichere Möglichkeiten, online zu wählen, ohne dass zurückverfolgt werden kann, wer für wen eine Stimme abgegeben hat.

TRANSPARENZ & PARTIZIPATION: Es ist uns immens wichtig, immer einen guten Draht zu den Studierenden zu haben. Als studentische Senator*innen vetreten wir zu zweit alle 28000 Studierenden der Universität. Wir möchten weiterhin Fachschaftentouren machen, zur Halbzeit erneut einen Newsletter verschicken und auch weiterhin in einer Sprechstunde zur Verfügung stehen. Kritik an unserer Arbeit ist immer sehr willkommen, denn wir machen für euch Hochschulpolitik.

AUTONOME SEMINARE FÖRDERN: Obwohl autonome Seminare oft durch Studienqualitätsmittel vom Land finanziert werden, haben wir auch ein wenig damit zu tun. Als Senator*innen entsenden wir die Mitglieder in die jeweilige Kommission. Wenn es zu Komplikationen kommt, suchen wir das Gespräch mit dem Präsidium und sorgen ggf. für Deeskalation. Für uns ist klar: autonome Seminare müssen gefördert werden und sollten auch weiterhin durch Studienqualitätsmittel finanziert werden!

KONTAKT IN DIE LANDESPOLITIK: Hochschulpolitik wird nicht nur von den Hochschulen selbst gemacht, sondern auch vom Land Niedersachsen und damit dem Niedersächsischen Landtag. Bereits letztes Jahr trafen wir uns mit Vetreter*innen der Regierungsfraktionen, um bestimmte Themen zu diskutieren. Wir wollen uns auch in diesem Jahr mit Vertreter*innen der Regierungsfraktionen treffen, um nah am Geschehen zu bleiben und die Interessen der Studierenden auch dort zu vertreten.

ANWESENHEITSLISTEN: In einer selbstbestimmten Universität ist es für uns selbstverständlich, dass niemand kontrollieren sollte, wer im Seminar sitzt und wer nicht. Anwesenheitslisten, so sieht es das Niedersächsische Hochschulgesetz, sind nicht zu führen. Es gibt an der Universität jedoch einige Dozierende, die das anders sehen und weiterhin jene Listen führen. Gemeinsam mit dem AStA unterstützen wir den Kampf gegen die Listen und suchen gerne das Gespräch mit den entsprechenden Dozierenden, um lösungsorientiert zu arbeiten.

GEFÄHRDETE MASTERSTUDIENGÄNGE: Anfang 2017 hat das Präsidium eine Liste veröffentlicht, auf der Masterstudiengänge aufgeführt sind, dessen Auslastung so gering ist, dass sie auf Dauer geschlossen werden müssten. Die Probleme sind meist im Senat nicht mehr lösbar, weil es die letzte Station vor der Abschaffung eines Studiengangs ist. Dennoch wollen Fachschaften dabei unterstützen, soweit dies gewünscht ist, Strategien zu erarbeiten, wie für die Studiengänge geworben werden kann, um eine höhere Auslastung zu erzielen. Außerdem kann in Betracht gezogen werden, gemeinsam mit dem AStA eine Kampagne zu starten.

KONZEPT FÜR BARRIEREFREIHEIT: An der Universität wird Barrierefreiheit noch viel zu klein geschrieben. An vielen Stellen erschweren viel zu offensichtliche Barrieren einen ganz normalen Tagesablauf für Menschen mit Behinderungen. Außerdem kann die Universität auch noch an der Anerkennung der Mitarbeiter*innen arbeiten, die Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen beraten. Wir wollen eine Diskussion dazu anstoßen und ein Konzept „Barrierefreie Universität“ erarbeiten.

Wahllokale 2018

Am 16. und 17. Januar 2018 könnt ihr an der Uniwahl teilnehmen, um die akademischen und studentischen Gremien sowie die Ausländer*innensprecher*innen zu wählen und über das landesweite Semesterticket abzustimmen!

Die Wahllokale:

Naturwissenschaftliche Fakultät:
Foyer der Hauptmensa, Erdgeschoss,  Studentischer Arbeitsraum, Callinstr. 23

Fakultät für Mathe und Physik:
Blaue Grotte am Institut für Mathematik – Seitenflügel – Raum G116, Hauptgebäude, Welfengarten 1

Fakultät für Elektrotechnik und Informatik:
Konferenzraum 027 im Foyer, Appelstr. 4

Fakultät für Maschinenbau:
Foyer des Otto-Klüsener-Hauses, Im Moore 11B

Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie:
Hohlraum der Fachschaft (EG), Callinstr. 34 (ehem. Kaserne)

Philosophische Fakultät:
Foyer des Audimax im Hauptgebäude, Welfengarten 1

Fakultät für Architektur und Landschaftsbau:
Großes Foyer, Herrenhäuser Str. 8

Juristische Fakultät und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:
Foyer des Hörsaalgebäudes, Königsworther Platz 1

Offener Brief an das Präsidium

Sehr geehrtes Präsidium,

mit Erstaunen haben wir erfahren, dass das Präsidium der Leibniz
Universität Hannover (LUH), zwei studentisch-organisierten Seminaren die
Unterstützung durch Mittel aus Studienqualitätsmitteln versagt. Es
handelt sich dabei um einen kurdischen Sprachkurs und einen Lesekreis
zum Buch „Zivilisation und Wahrheit“ von Abdullah Öcalan.

Auf Nachfrage wurde Ihre Entscheidung damit begründet, dass es sich bei
den Seminaren um propagandistische Veranstaltungen handeln könnte.
Hierbei wurde ein Vergleich zum letztjährigen Streit um ein
Palästina-Seminar an der HAWK Hildesheim gezogen. Im Unterschied zu
diesem gab es hier jedoch weder Beschwerden durch Studierende, noch eine
inhaltliche Prüfung. Dieser Vorwurf wird entschieden zurückgewiesen.

Bei dem Sprachkurs handelt es sich um den Versuch eine Sprache zu
vermitteln, die im Mittleren Osten über lange Zeit verboten war, und
damit um eine sinnvolle Erweiterung des Lehrplans und des begrenzten
Fremdsprachenangebots des LUH. Ohne Anhaltspunkte unterstellen Sie
jedoch dem Sprachkurs eine verborgene, propagandistische Absicht. Diese
Herangehensweise ist schon deshalb zynisch, weil sie nach derselben
Logik verfährt, nach der diese Sprache und Kultur ursprünglich verboten
wurde: „Ein Kurde könnte ein Terrorist, ein Verräter sein“. Damit
stellen Sie sich als Präsidium der LUH (unbewusst) in eine traurige und
immer noch aktuelle Tradition von Rassismus und Verfolgung von
Kurd*innen im Mittleren Osten und der Türkei.

Auch der Lesekreis dient keinem anderen Zweck als sich in Form einer
kritischen Lektüre mit den Ideen von Abdullah Öcalan zur Entstehung der
Zivilisation zu beschäftigen. Wir halten es für ein bedenkenswertes
Wissenschaftsverständnis, wenn kritische Auseinandersetzung mit
Literatur und Analysen als Propaganda eingeordnet wird. Bei den Büchern
von Öcalan handelt es sich um einflussreiche und wissenschaftliche
Werke, auch wenn man deren Inhalt nicht für richtig befinden muss. Eine
Auseinandersetzung im universitären Rahmen scheint aber auch für die LUH
bislang kein Problem dargestellt zu haben. So wurden in den vergangenen
Jahren bereits drei studentische Seminare zu, bzw. mit Öcalans Büchern
veranstaltet und durch das Präsidium genehmigt, ohne, dass diese negativ
aufgefallen wären. Verschiedene Werke von Abdullah Öcalan können zudem
in der Universitätsbibliothek ausgeliehen werden. Darüber hinaus wollen
wir daran erinnern, dass ein studentisches Projekt erst beantragt werden
kann, wenn es von einem wissenschaftlich tätigen Mitarbeiter der
Universität als tauglich empfunden wurde. Dies ist auch bei diesem
Seminar geschehen.

Wir verurteilen die inhaltliche Zensur der selbstorganisierten,
studentischen Lehre, die durch die Entscheidungen des Präsidiums
stattfindet und fordern das Präsidium zu einem Umdenken, sowie der
Revidierung der Entscheidung auf.

Unterzeichnet durch:

YXK Hannover
AStA der Universität Hannover
Studentische Senator*innen der Universität Hannover

Bericht der Senator*innen – SoSe 2017

Liebe Kommiliton*innen,

dies ist unser erster Newsletter, in dem wir euch über unsere Arbeit im Senat und drum herum informieren möchten. Der Newsletter ist in verschiedene Themen aufgeteilt, sodass ihr euch auf das konzentrieren könnt, was euch wirklich interessiert:

Wer wir sind und was der Senat macht
Die neue Homepage der Universität

Treffen mit nds. Landtagsabgeordneten von SPD & Die Grünen
Der Preis für exzellente Lehre und die Diskussion über einen studentischen Preis
Vizepräsident*in für studentische Angelegenheiten – unser Antrag im Senat
Der Kampf gegen Anwesenheitslisten
Gefährdete Masterstudiengänge
Kontakt zu Fachschaften, AStA & Studierendenschaft

Falls ihr Probleme rund um die Universität habt und ihr nicht wisst, an wen ihr euch wenden könnt, stehen wir immer bereit, euch zu beraten und ggf. an die richtige Stelle weiterzuleiten. Der Dschungel der Hochschulpolitik ist nicht immer leicht zu durchblicken.

Wer wird sind und was der Senat macht

Wir, Bastian (22, Deutsch-Politik) & Kimberly (20, Politik-Englisch), sind eure studentischen Vertreter*innen im Senat. Der Senat setzt sich aus 2 Studierenden, 2 wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, 2 Mitarbeiter*innen des Mittelbaus sowie 7 Professor*innen zusammen. Gewählt werden die studentischen Vertreter*innen jedes Jahr im Januar. Wir wurden dieses Jahr in den Senat gewählt und sind zum 01. April 2017 unser Amt angetreten.

Der Senat beschließt Ordnungen, fakultätsübergreifende Prüfungsordnungen und die Grundordnung der Universität. Das Organ nimmt Stellung zu den Entscheidungen, die das Präsidium trifft, z.B. wenn ein Studiengang geschlossen wird. Das Präsidium hat gegenüber dem Senat eine Rechenschaftspflicht, während Senator*innen ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Präsidium haben. Das bedeutet, dass wir jederzeit Anfragen an das Präsidium stellen können, um z.B. Informationen über Studienabbrecher*innen, Anzahl von Anwesenheitslisten, etc. zu bekommen. Die Senatssitzungen sind öffentlich – wenn ihr euch also für die Arbeit des Gremiums interessiert, könnt ihr auf der Homepage des Senats immer nachlesen, wann und wo die nächste Sitzung stattfindet. Die Senatssitzungen finden während der Vorlesungszeit einmal im Monat statt. Wir berichten nach jeder Sitzung im Studentischen Rat von den wichtigsten Ereignissen oder Entwicklungen. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass der Senat durch die Schaffung des Hochschulrates massiv in seiner Macht eingeschränkt wurde.

Die neue Homepage der Universität

Im Dezember 2017 soll die neue Homepage der Leibniz Universität Hannover gelauncht werden. Wir waren im Juni bei Luca Emanueli und Mechthild Freiin von Münchhausen aus dem Referat für Kommunikation und Marketing zu Gast und haben einen ersten Einblick bekommen. Es wird sehr viel Wert auf Übersichtlichkeit gelegt – wir können versprechen, dass Formulare, Infos über Studiengänge und auch Bewerbungsbuttons leichter zu finden sein werden. Außerdem legt das Referat einen großen Wert auf Barrierefreiheit und orientiert sich dafür an internationalen Standards.

Treffen mit nds. Landtagsabgeordneten von SPD & Die Grünen

Um die Anliegen der Studierenden auch auf die höchste Ebene in Niedersachsen zu bringen, vereinbarten wir mit Vertreter*innen der Regierungsfraktionen Gespräche, um über Probleme und deren Lösungsansätze sprechen zu können. Ende Mai trafen wir uns mit Vetreter*innen der SPD-Fraktion. Themen waren dort unter anderem die Anwendung des neuen NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz), insbesondere die Paragraphen bezüglich der Anwesenheitslisten, Digitalisierung an der Universität, Satzung der Studierendenschaft sowie die Problematik der nicht ausgelasteten Masterstudiengänge. Anfang Juni trafen wir uns mit Vertreter*innen der Grünen-Fraktion. Auch dort waren die Themen ähnlich gelagert wie bereits zuvor im Gespräch mit den Abgeordneten der SPD.

Der Preis für exzellente Lehre und die Diskussion über einen studentischen Preis

Der Preis für exzellente Lehre wurde 2008 zum ersten mal verliehen. Der mit 5.000€ dotierte Preis soll “exzellente Lehre” auszeichnen. Der oder die Preisträger*in wird jedoch vom Präsidium ausgesucht – wir Studierende haben keinerlei Entscheidungsrecht! Früher war es so, dass Studierende Vorschläge machen konnten. Die Vorschläge wurden jedoch kaum beachtet und eine Entscheidung fiel letztendlich über die Köpfe der Lehrkommission hinweg. Es folgte ein Boykott der Studierenden, der bis heute anhält.

Im April 2017 informierte die Vizepräsidentin für Lehre darüber, dass Studierenden nun auch das Vorschlagsrecht entzogen wurde. Dies war ein Anlass für uns, mit der VPL sowie den Studierenden darüber zu reden. Das Präsidium machte uns ein Angebot: Boykott beenden, eventuell bewege man sich dann und gebe den Studierenden das Vorschlagsrecht zurück. Im Studentischen Rat entschied man sich gegen eine Beendigung des Boykotts. Wir stießen also eine Diskussion über einen studentischen Preis an, den man hätte einrichten können. Die Diskussionen ergaben jedoch, dass ein solcher Preis keine Besserung der Zustände der universitären Lehre bringen kann.

Vizepräsident*in für studentische Angelegenheiten – unser Antrag im Senat

In den letzten Jahren hat es immer mal wieder Beschwerden über das Amt der Vizepräsidentin für Lehre gegeben. Studierende hätten sich nicht gut vertreten gefühlt, Probleme wurden nicht wünschenswert angegangen – dem wollten wir entgegenwirken. Wir entschlossen uns daher dazu, mit einem Antrag die Grundordnung der Universität zu verändern, sodass das aktuelle Amt der Nebenberuflichen Vizepräsidentin für Lehre in „Hauptamtliche Vizepräsidentin für Studium, Lehre und studentische Angelegenheiten“ umgeformt wird. Wir glauben, dass der Punkt „studentische Angelegenheiten“ auf jeden Fall im Präsidium vertreten sein sollte. Da die VPL aber bereits viele Aufgaben hat, war es für uns sinnvoll, das Amt hauptberuflich zu gestalten, sodass auch wirklich alle Interessen der Studierenden und alle Angelegenheiten rund um Studium und Lehre gut und sorgfältig bearbeiten werden könnten.

In der Senatssitzung am 12. Juli 2017 entschieden wir uns jedoch nach einer konstruktiven Diskussion mit unseren Senatskolleg*innen dazu, eine Arbeitsgemeinschaft einzurichten. Die AG „Studentische Belange“ soll sich mit dem Verhältnis zwischen Studierendenschaft und Präsidium beschäftigen und Ideen wie die der hauptamlichen Vizepräsidentin oder des hauptamlichen Vizepräsidenten diskutieren.

Der Kampf gegen Anwesenheitslisten

Besonders an der Philosophischen Fakultät scheint es noch Anwesenheitslisten zu geben. Laut dem Niedersächsischen Hochschulgesetz sind diese allerdings nicht mehr vorgesehen. Nach einem Gespräch mit der Vizepräsidentin für Lehre und Studium, Prof. Dr. Billmann-Mahecha, möchten wir hier noch einmal auf folgendes hinweisen: Es gibt einen Unterschied zwischen Teilnahme- und Anwesenheitslisten. Letztere besteht nur, wenn die Dozierenden eine Anwesenheit verlangen und euch bei Fehlzeiten die Möglichkeit auf Prüfungs- oder Studienleistung verweigern oder gar aus dem Seminar streichen. Teilnahmelisten werden oft zu Beginn des Semesters von den Dozierenden rumgegeben, um zu sehen, wie viele Teilnehmenden im Seminar sitzen. Laut eines Präsidiumsbeschlusses dürfen in Tutorien und Vorlesungen unter keinen Umständen Anwesenheitslisten geführt werden. Ausnahmen: Sport-, Sprach-, oder Musikseminare, oder es ist in den Modulbeschreibungen (PO’s) vermerkt.

Was könnt ihr tun, wenn in eurem Seminar eine Anwesenheitsliste geführt wird und es euch stört:

  1. Schreibt entweder uns eine Nachricht an senat@asta-hannover.de und fügt Seminartitel, Name der Dozierenden sowie Studiengang zu; oder füllt den Anwesenheitslistenmelder unter http://listenklau.asta-hannover.de/anwesenheitslistenmelder aus.
  2. Wir setzen uns mit den Dozierenden in Verbindung, um herauszufinden, mit welcher Motivation sie diese Listen führen – meist können Probleme hier schon gelöst werden
  3. Sollte sich das Problem nicht sofort lösen, wenden wir uns für euch an das Studiendekanat der Fakultät. Unsere Zusammenarbeit mit dem Studiendekanat der Philosophischen Fakultät ist bereits anwesenheitslisten-geprüft und hat bisher wirklich sehr gut funktioniert

Wir behandeln alle Anfragen oder Beschwerden anonym! Die Dozierenden werden nicht erfahren, dass ihr euch bei uns gemeldet habt.

Gefährdete Masterstudiengänge

Auf einer Liste, die das Präsidium bereits letztes Jahr vorgestellt hatte, sind einige gefährdete Masterstudiengänge aufgelistet. Diese werden, wenn die Zahl der Studierenden nicht zu bestimmten Zeitpunkten angestiegen ist, abgeschafft. Das Präsidium machte zwar deutlich, dass auch wieder neue Masterstudiengänge eröffnet werden sollen, jedoch wollen wir uns nicht kampflos geben. Die betroffenen Masterstudiengänge sind European Master in Territorial Development, Wasser und Umwelt, Navigation und Umweltrobotik, Technische Informatik, Meteorologie, Advanced Anglophone Studies, Neuere Deutsche Literaturwissenschaft, Deutsche und Englische Linguistik, Atlantic Studies, Geschichte, Religion im kulturellen Kontext und Wissenschaftsphilosophie.

Durch die Schließung der fachspezifischen Masterstudiengänge, sehen wir die Vielfalt der Wissenschaft gefährdet. Hier sieht man einmal mehr, dass eine Universität, die dem neoliberalen Zeitgeist folgt, nur zum Scheitern verdammt ist und die Wünsche der Studierenden sowie Lehrenden mit Füßen tritt.

Kontakt zu Fachschaften, AStA & Studierendenschaft

Der Kontakt zu den Fachschaften ist uns enorm wichtig, weshalb wir zu Beginn unserer Amtszeit eine Nachricht an alle Fachräte und Fachschaften schickten, um eine kleine Fachschaftentour zu machen. Wir haben bereits einige Fachschaften besucht, freuen uns aber immer über weitere Einladungen. Dabei muss es keinen besonderen Anlass geben – wir berichten auch gerne aus der aktuellen Arbeit und hören uns eure Meinungen zu unseren Ideen an oder nehmen eure Anregungen in unsere Arbeit auf.

Auch mit dem AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) pflegen wir eine enge Zusammenarbeit. Regelmäßig berichten wir in der AStA-Sitzung aus dem Senat und besprechen wichtige Themen und Ideen mit den Referent*innen. Hierbei ist auf eine enge Zusammenarbeit mit den Referaten für Hochschulpolitik Innen und Hochschulpolitik Außen zu hinzuweisen. Gemeinsam haben wir (siehe Punkt 6) Dozierende angeschrieben, die immer noch Anwesenheitslisten in ihren Seminaren führen.

Den Kontakt zur Studierendenschaft möchten wir durch diesen Newsletter ein wenig aufbessern. Wir glauben, dass viele Studierende nicht im Bilde sind, was der Senat macht oder dass es ihn überhaupt gibt. Uns ist es wichtig, dass Studierende mit ihren Problemen auch nicht alleine bleiben, sondern wissen, dass es dort Menschen gibt, die sich engagieren.

Studierendenschaft der Uni Hannover fordert umfassende Reformen des Urheberrechts

„Noch immer ist unklar, ob und in welcher Form in Zukunft Texte in Forschung und Lehre einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden können. Diese Zukunft rückt näher und näher und wird uns schneller erreicht haben, als uns lieb ist!“ Erklärt Katrin Kogel, die Studentische Senatorin der Leibniz Universität zur aktuellen Debatte um das Urheberrecht.

Immer noch schwebt die Sperrung von online Literatur, welche nicht frei von Rechten Dritter ist, wie ein Damoklesschwert über Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiter*innen der Universitäten und ihrer Bibliotheken, denn nach aktuellem Stand werden solche Dokumente zum Jahresende nicht mehr frei in den online Plattformen verfügbar bleiben, auch wenn die Hochschulrektoren Konferenz (HRK) zwischenzeitlich anderes verlauten ließ.

„Ein freier Zugang zu Literatur vor allem in Forschung und Lehre ist absolut unabdingbar, um allen eine möglichst schnelle und unkomplizierte Nutzung zu relevanter Literatur zu ermöglichen. Andernfalls werden die Qualität und Freiheit von Forschung und Lehre massiv eingeschränkt und deutlich exklusiver gestaltet.“ erklärt Bodo Steffen, Pressereferent des AStA dazu.

Lange blieb es trotz bestehender Übergangslösungen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ruhig. Stillschweigend wurde auf eine Einigung gehofft. Das Auslaufen des Vertrages rückt immer näher und erst Ende November wurde wirklich öffentlich, dass der neue Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Hochschulen für letztere nicht tragbar ist.

Nachdem die Hochschulen sich einer zuvor bereits getesteten Einzelabrechnung entgegenstellten, die schlicht nicht umsetzbar ist, wurde letzte Woche bekannt, dass sich eine Arbeitsgruppe aus sechs Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz und der VG Wort bilde, die noch bis Jahresende eine Lösung zur Fortführung der Nutzung von digitaler Literatur finden solle.

Das ist noch lange kein Grund aufzuatmen! Noch hat sich an der Situation nichts geändert: „Die Entwarnung einiger Universitäten scheint in keiner Weise angebracht. Was in der Pressemitteilung der HRK als ‚gemeinsame Lösung‘ bezeichnet wird, ist lediglich eine Absichtserklärkung, die aufgrund der drängenden Zeit reichlich utopisch erscheint.“ , so Kogel.

Der Pressereferent des AStA meint: „Es ist zudem bisher nicht ersichtlich, wie die Betroffenen etwaiger neuer Regelungen, also bspw. Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, in das Verfahren einbezogen werden sollen, wenn sich das halbe Dutzend Vertretende der großen Vertragspartner nun doch noch schnell eine Lösung ausdenken will.“

Kogel ergänzt: „Es könnte durchaus sein, dass die  angestrebte „praktikable Lösung“ zum September 2017 lediglich das Problem aufschiebt oder an einer technischen Umsetzung der für die Leidtragenden inakzeptablen Einzelabrechnung gearbeitet wird, anstatt eine grundlegende Reform des Urheberrechts anzugehen, welche Textproduzierende vernünftig vergütet und gleichzeitig die digitale Textnutzung im Wissenschaftsbetrieb und der Lehre nachhaltig ermöglicht.“ Eine erneute Übergangslösung und damit eine Aufschiebung des Problems könnte nächstes Jahr in der gleichen ergebnislosen Situation resultieren.

Die Studierendenschaft der Uni Hannover fordert deshalb politische Vertreter*innen in Landtagen und dem Bundestag wie auch die Vertreter*innen der Arbeitsgruppe von HRK, KMK und VG Wort auf, kurzfristig eine praktikable Lösung zur Bereitstellung von Literatur für Studium, Lehre und Forschung unter Berücksichtigung der Interessen von Textproduzierenden, Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der Universitäten und ihrer Bibliotheken zu erzielen und längerfristig für eine umfassende Reform des Urheberrechtsgesetzes einzutreten. Letztendlich ist die Rechtslage die Ursache des Problems und es ist die Aufgabe der Politik diese im Austausch mit den Betroffenen zu verändern und anzupassen.

Damit schließt sich die Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover den Forderungen anderer Studierendenvertretungen und -vernetzungen, wie dem freien zusammenschluss von student*innenschaften an, die sich gestern in einem offenen Brief an die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Frau Senatorin Dr. Claudia Bogedan, die Ministerin für Bildung und Forschung,  Frau Prof. Dr.  Johanna Wanka, den Minister für Justiz und  Verbraucherschutz, Herrn Heiko Maas, und die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags gewandt haben.

Keine Änderung des Auszählverfahrens bei den akademischen Gremienwahlen

Auf Wunsch des Studentischen Rates haben die studentischen Senator*innen den Antrag zum Wechsel des Auszählverfahrens von d’Hondt zum Verfahren nach Sainte-Laguë in den Senat eingebracht. Da diese Änderung alle Statusgruppen betreffen würden, bat der Senat darum dies in der folgenden Senatssitzung als Themenarbeit zu behandeln. Nach der langen Sommerpause standen nun bei der letzten Sitzung im Oktober sowohl die Themenarbeit als auch der zugehörige Antrag zur Änderung der Wahlordnung auf der Tagesordnung des Senates.
„Ich meine, daß es völlig unwichtig ist, wer und wie man in der Partei abstimmen wird; überaus wichtig ist nur das eine, nämlich wer und wie man die Stimmen zählt.“ Mit diesem Zitat Stalins begann Prof. Dr. Christoph Hönnige, Leiter des Instituts für politische Wissenschaft die Unterschiede der beiden Divisorverfahren und mögliche Konsequenzen einführend zu erläutern. Beide Verfahren werden an niedersächsischen Universitäten angewandt.
Sowohl das bestehende als auch das vorgeschlagene sind demokratische Verfahren, die jedoch verschiedene Vor- und Nachteile aufweisen und Auswirkungen auf die aus einer Wahl resultierende Sitzverteilung eines Gremiums haben können. Besonders ist dabei im Falle des Senats der Leibniz Universität Hannover die geringe Anzahl der zu wählenden Vertreter*innen, weshalb die Auswirkungen nur schwer mit denen in großen Parlamenten vergleichbar seien und auch nicht intendierte Effekte zur Folge haben können. 
Schnell stellte sich heraus, dass den anderen Statusgruppen mit zwei Vertreter*innen pragmatische Aspekte erheblich wichtiger waren als die Vielfalt der vertretenden Gruppen. Scheint das vom studentischen Rat vorgeschlagene Verfahren zwar fairer, wurden Effizienz und einfache Mehrheitsbildung zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und Schlagkraft besonders der kleinen Fraktionen als wichtiger erachtet.
Trotz der Einbringung und Unterstützung durch zusätzliche Studierende, fand der Antrag keine Unterstützung unter den übrigen Statusgruppenvertreter*innen.Um dem Willen des Studentischen Rates nachzukommen, wurde der Antrag dennoch nicht zurückgezogen und zur Abstimmung gestellt. Er wurde mehrheitlich abgelehnt und somit bleibt das bisherige Wahlverfahren bestehen.
Die Studierendenschaft muss nun also andere Möglichkeiten finden, die Position der Studierenden in den akademischen Gremien besser abzubilden und zu stärken. So könnte eine Vergrößerung des Senates und damit auch die Möglichkeit mehr Vertreter*innen zu wählen ein Ziel darstellen, um die Situation in der akademischen Hochschulpolitik aus studentischer Sicht zu verbessern. 

Streiten wir bald alle um ein Buch?

Um was geht es?
Für Forschung und Lehre ist vor allem eines relevant: Der Zugang zu (Fach)Literatur. Dabei ist nicht nur ein gutes Angebot der Universitätsbibliotheken unabdingbar sondern – gerade in der Lehre – auch die Möglichkeit, Literatur einem bestimmten Personenkreis zugänglich zu machen. Seminar- oder vorlesungsrelevante Texte konnten bisher mittels eines Readers an die Teilnehmer*innen einer Veranstaltung verteilt oder über die Onlineplattform Stud.IP zur Verfügung gestellt werden; Doch das könnte bald Geschichte sein.
Nur die wenigsten Dokumente  sind dabei nämlich frei von Rechten Dritter, es handelt sich um  geistiges Eigentum, wenn auch in den seltensten Fällen derer, die als Verfasser*innen auftreten. Das heißt, dass die Lehrenden teilweise nicht einmal die von ihnen selbst verfassten Texte an die Studierenden weiter geben dürfen. Auch vom Staat finanzierte Forschung müsste absurderweise von den Universitäten als staatliche Institutionen wieder zurückgekauft werden.
Wie ging das bisher?
Der in den letzten Tagen viel erwähnte §52a des Urheberrechtsgesetzes hat bisher ermöglicht die Literatur für Forschung und Lehre in begrenztem Umfang zur Verfügung zu stellen. Dazu wurde ein Pauschalbetrag an die Verwertgesellschaft WORT (VG WORT) gezahlt.
Was ist passiert?
Nach einem BGH-Urteil darf die VG WORT keinen Gewinn mehr an Verlage, sondern ausschließlich an Autor*innen ausschütten. Das heißt, dass es in Zukunft keine Pauschalbeträge an Verlage mehr geben kann, und jede Nutzung von Urheberrecht einzeln abgewickelt werden soll. Diese neue Regelung soll ab dem 1.1.2017 in Kraft treten. Die neuen Vertragsbedingung der VG WORT, welche eine exakte Aufschlüsselung jeder einzelnen Nutzung von „geistigem Eigentum“ fordern, wären mit einem erheblichen verwaltungstechnischen und somit finanziellen Aufwand verbundenen, welche für die Universitäten nicht tragbar sind. Kaum eine Universität in Deutschland wird diesem Vertrag deswegen zustimmen. 
Was bedeutet das?
Ein unnötig großer Verwaltungsaufwand hat jedoch nicht nur zusätzliche Kosten zur Folge: Wie ein Probedurchlauf an der Universität Osnabrück zeigte, würde wegen des erhöhten Aufwands gleichzeitig viel weniger Fachliteratur zur Verfügung gestellt werden, was eine große Einschränkung vor allem in der Lehre bedeuten würde. 
Zudem bestünde vor allem für die Lehrenden ein großes rechtliches Risiko.
Der Konflikt existiert nicht erst seit gestern, doch erst jetzt, da sich keine Lösung abzeichnet, macht die Hochschulrektorenkonferenz die durchaus dramatische Lage transparent. Der Konflikt wird nun auf dem Rücken der Studierenden und Beschäftigten der Universität selbst ausgetragen.
Kommt es zu keiner Einigung, kann die Literatur nicht mehr in der bisherigen Form zur Verfügung gestellt werden. Alle Studierenden, müssten die Texte selbst recherchieren und sich diese über die Unibibliothek oder sogar Fernleihen selbst beschaffen. Das ist nicht nur ein beträchtlicher Aufwand, bei dem es kaum möglich scheint, dass alle Studierenden einer großen Veranstaltung Zugang zu einem Werk erhalten. Ein Streit darum, wer das Medium in den Händen hält wird entbrennen. Beginnen nun Studierende sich die benötigte Literatur sinnvoller Weise selbst zu kopieren, würden die Medien vermutlich schnell starke Verschleißerscheinungen aufweisen und für die Bibliotheken hohe Kosten durch ständige Neubeschaffung versuchen oder nicht mehr verfügbar sein.
Auch wird das Studium für Student*innen erschwert, für die ständinge Bibliotheksbesuche nur mit großem Aufwand verbunden, möglich wären, da sie beispielsweise einer Fürsorgeverpflichtung nachkommen müssen.
Für Studierende können also beide derzeit möglichen Lösungsstrategien (kein Vertrag bzw die neuen vertragsbedingungen akzeptieren) keine akzeptable Möglichkeit darstellen. Wir fordern daher einen freien Zugang zu Literatur vor allem in Forschung und Lehre, der allen einen möglichst schnellen und unkomplizierten Zugang zu relevanter Literatur ermöglicht. Andernfalls werden die Qualität und Freiheit von Forschung und Lehre massiv eingeschränkt und deutlich exklusiver gestaltet.
Wie geht es weiter?
Die niedersächsischen Hochschulen werden den Vertrag nicht unterzeichnen, das erscheint erst einmal sinnvoll, um Druck auf die Verwertungsgesellschaften auszuüben.
Gleichzeitig versucht die Universität in Zusammenarbeit mit der Bibliothek herauszufinden, welche Literatur euch über andere Lizenzen der Universitätsbibliothek zur Verfügung gestellt werden kann. Bereits eingestellte Literatur wird, wenn diese nicht frei von rechten Dritter ist, bei Stud.IP vermutlich zum 01.01.2017 gesperrt werden. Käme es zu einer Lösung des Konflikts könnten diese wieder freigegeben werden.
Was solltet ihr tun?
Bittet eure Dozenten in diesem Semester die für das Seminar relevante Lektüre bis zum Ende des Jahres zur Verfügung zu stellen und achtet darauf, die hochgeladenen Dateien bei Stud.IP ebenfalls bis dahin herunter zu laden. Damit kann die Lehre zumindest für dieses Jahr ohne große Einschränkungen gewährleistet werden.

Mehr Informationen der Universität dazu findet ihr unter https://www.uni-hannover.de/de/studium/elearning/52aurhg/ 
Dort ist auch die Stellungnahme der Hochschulrektorenkonferenz verlinkt.

Änderung der Prüfungsordnung in den Lehramtsstudiengängen!

Liebe Lehramtstudierende aufgepasst, die Prüfungsordnung wurde nun an die Musterprüfungsordnung angepasst. Ihr wurdet per Mail darüber informiert und automatisch in die neue Prüfungsordnung überführt. 
Das Ganze hat für die Meisten nur Vorteile, bei Bedarf solltet ihr euch jedoch schnell an das Prüfungsamt wenden, um noch nicht verbuchte Leistungen nachtragen zu lassen.
Doch Achtung, für einige Leute würde es bedeuten, dass sie noch weitere Leistungen erbringen müssten, während andere nicht mehr angerechnet werden würden. Vor allem wenn ihr euch am Ende eures Studiums befindet, könnte es negative Folgen haben, wenn ihr jetzt noch in eine neue PO umsteigt.
Daher solltet ihr genau überprüfen, was sich bei euch ändert und euch bei Bedarf ans Prüfungsamt wenden. Dort wird sich um eine Lösung gekümmert, denn euch darf bei dem ganzen Verfahren wirklich kein Nachteil entstehen. Also keine Panik, aber informiert euch über eure Situation. Bis Ende Dezember könnt ihr gegebenenfalls beantragen in der alten Prüfungsordnung zu bleiben.
Mehr Infos findet ihr hier: 
Dies Betrifft die Studiengänge Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden Schulen und Lehramt Sonderpädagogik.

Veranstaltung zu studentischen Frei- und Arbeitsflächen

Die Universität ist ein Ort des sozialen und solidarischen Miteinanders, geistiger und kultureller Bildung. Dazu müssen studentische Freiräume erschlossen und erhalten werden.
Neben psychischen Freiräumen (weniger Leistungszwang, mehr Möglichkeiten der  Gestaltung und Partizipation) und strukturellen (Flexibilisierung der Studienstrukturen), sind physische Freiräume (Räume für studentischen Austausch, Barrierefreiheit, studentische Arbeitsräume) elementar.
 
Es gilt die Existenz, bereits bestehender studentischer Räume (Arbeitssäle, Elchkeller, Fachschaften, HanOMacke) in den akademischen Gremien  zu verteidigen und ihre Anliegen zu unterstützen. Es muss bei ständiger Erhöhung der Studierendenzahl aber auch die Möglichkeit für neue selbstverwaltete Räume geschaffen werden
Gerade zeigt sich wieder, dass – selbst wenn studentische Räume wichtige Beiträge  zur Universitären Lehre leisten – Arbeitssäle oder Freiflächen immer  wieder bedroht sind und gegen die Vorhaben der Unileitung verteidigt werden müssen. 
Akut betroffen sind nicht nur die Flächen des OK-Hauses, welche, obwohl den Studierenden zugesprochen, in viel geringerem Ausmaß durch Flächen in Garbsen ersetzt werden sollen, sondern vor allem die Arbeitssäle im ehemaligen königlichen Pferdestall.
Diese Arbeitssäle sind in ihrer Existenz bedroht, da sie aufgrund von Renovierungsarbeiten nun schon in wenigen Monaten ihre Räumlichkeiten verlassen sollen, obwohl ihnen bis vor wenigen Monaten zugesichert wurde, dass sie die Räumlichkeiten bis mindestens 2019 nutzen könnten. Ein Ersatz wird bisher nicht gewährleistet, Zusagen des Präsidiums bleiben wage. Stattdessen sieht mensch sich immer wieder damit konfrontiert, gegen andere Freiräume oder die Fakultät ausgespielt zu werden. Das können wir nicht hinnehmen.
Zumal das Konzept der Arbeitssäle in Hannover etwas bundesweit einzigartiges darstellt und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zu Lehre und Lernen darstellt. Durch die kontinuierliche Arbeit über Jahrzehnte hinweg und die den solidarischen, selbstverwalteten Aufbau können Abbrecherquoten durch die gegenseitige Unterstützung der Studierenden nachweislich veringert werden. Die Säle stellen einen wichtigen Anlaufpunkt für zahlreiche Studierende dar und halten neben Arbeitsplätzen beispielswiese auch vielseitiges Lernmaterial bereit. Dafür werden selbstverwaltete Flächen benötigt. Die zur Zeit schon knappen Flächen fallen nun gänzlich weg, ohne, dass ein Ausgleich geschaffen wird.
Den Studierenden und den Lehrenden an den entsprechenden Fakultäten ist die Relevanz dieser Strukturen klar, doch das Präsidium und auch das Land Niedersachsen scheinen sich den Argumenten und auch den Erfolgszahlen zu verwehren. Für sie scheinen allein die derzeitigen Kosten durch das zur Verfügungstellen von Fläche und das Prestigeprojekt Pferdestall im Vordergrund zu stehen. Der Studienerfolg ihrer Studierenden ist hierbei wohl weniger wert als ein Restaurant oder ein Konzertsaal zum Vergnügen der Dozierenden.
In der nächsten Themenarbeit wird sich der Senat  voraussichtlich mit der Nachnutzung der vom Maschinenbau genutzten  Räume, des OK-Hauses, dem ehemaligen Pferdestall und der Bedeutung der  Bauherrenhoheit auseinandersetzen. Nachdem bereits in der letzten  Sitzung in Form einer Nachfrage von Seiten der Student*innenschaft, diese Punkte thematisiert wurden und dem Präsidium bereits einige wichtige Zusagen zur Erhaltung aktuell bedrohter Arbeitsflächen  abgerungen werden konnten, sahen die Mitglieder des Senats die  Notwendigkeit die Raumnutzung ausführlich und gut vorbereitet zu  diskutieren. Dies begrüßen wir. Dabei ist es wichtig, dass die  Student*innenschaft geschlossen auftritt und für ihre Anliegen gemeinsam  eintritt; Eine gute Vorbereitung und ein Austausch sind daher notwendig. 
Diese Veranstaltung bot die Möglichkeit, sich  über aktuelle Ziele, Erfolgsstrategien, Probleme und Anliegen auszutauschen und ein gemeinsames Vorgehen zu finden. Dies wurde auch von zahlreichen Personen und Gruppierungen genutzt, was nicht nur zu einer guten Vernetzung sondern auch zur Entwicklung erster Strategien führte.
Die Auseinandersetzung mit diesem Thema wird weiter gehen. Die AG-Freiräume wird sich intensiv mit diesen Themen beschäftigen und dabei sowohl kurzfristige Strategien entwickeln als auch langfristige Konzepte zur Erhaltung und zum Ausbau von Frei- und Arbeitsflächen erarbeiten. 
Auch die Kritische Liste bleibt weiterhin am Thema. Wir werden uns am Dienstag in der KL-Senats-AG noch einmal mit Blick auf die Senatssitzung damit beschäftigen und uns anschließend auch in der AG Freiräume einbringen.
Unser Ziel ist klar: Studentische Frei- und Arbeitsräume fördern, erhalten und  ausbauen, denn sie sind ein wichtiger Bestandteil dieser Universität.